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Zuckerrübenjournal
LZ 10 · 2015
| A K T U E L L E S | P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T
A N B A U
T E C H N I K | Z U C K E R |
schine sind bei zu erwartendem
Durchwuchs des Bingelkrauts wegen
seiner sehr hohen Samenbildung
durchaus angebracht.
Tipp zur Distelbekämpfung
Bei einer mittleren Wuchshöhe der
Disteln zwischen 15 und 25 cm sollte
die Behandlung mit Lontrel 720 (167 g/
ha) oder Vivendi 100 (1,2 l/ha) stattfin-
den. Diese Mittel mit dem Wirkstoff
Clopyralid sind systemische, selektive
Wuchstoffherbizide. Fehlt die
Wärme
,
um zu wirken, ist der Zug abgefahren.
Einmal unter ungünstigen Tempera-
turbedingungen mit Clopyralid behan-
delt, kümmern die Disteln zwar, ster-
ben aber nicht wurzeltief ab. Eine wei-
tere Applikation auf die geschädigten
Disteln ist dann nicht mehr wirksam,
zumal auch nur eine einmalige Be-
handlung zugelassen ist.
Kaum zu lösende Probleme
Landwasserknöterich und auch Bein-
well sind auf einigen Flächen mit den
Rübenherbiziden nicht zu bekämpfen.
Neben den bereits angesprochenen
Einzellösungen, wie Hacke, Unterblatt-
spritzung oder Dochtstreichgerät, ist
hier nur ein ganzheitlicher Ansatz über
die Fruchtfolge Erfolg versprechend.
Während sich Disteln noch halbwegs
sicher und kostengünstig in Getreide
reduzieren lassen, muss der Landwas-
serknöterich konsequent auf der Ge-
treidestoppel bekämpft werden. Acker-
schachtelhalm, als weiteres Lückenun-
kraut in Zuckerrüben, ist in anderen
Kulturen wie Getreide oder Stoppel
nur mit MCPA und Kyleo zu begegnen.
Hier ist aber besonders die Beseitigung
der Ursache für dessen Auftreten in
den Griff zu bekommen. Denn Acker-
schachtelhalm ist Anzeiger für verdich-
tete, staunasse Bodenbereiche.
Um zukünftig weitere Probleme
durch neu eingeschleppte Unkräuter,
wie Stechapfel, Samtpappel oder Mal-
ve im Zuckerrübenanbau zu verhin-
dern, gehört eine konsequente, restlose
Beseitigung erster Pionierpflanzen
zum nachhaltigen Zuckerrübenanbau.
Auch Zuckerrübenherbizide
haben Auflagen
Mit der Neu- oder Wiederzulassung von
Pflanzenschutzmitteln werden Anwen-
dungsbestimmungen und Auflagen
zum Schutz der Umwelt erteilt. Und
hier gibt es auch bei den Zuckerrüben-
herbiziden keine Ausnahme. Irritierend
ist, dass Produkte mit gleichen Wirk-
stoffen unterschiedliche Auflagen besit-
zen können. Dementsprechend können
keine pauschalen Empfehlungen in die-
sem Bereich gemacht werden.
Der einzuhaltende Abstand zu Ge-
wässern beginnt bei dem länderspezi-
fischen Mindestabstand von 1 m ab Bö-
schungsoberkante und erhöht sich je
nach Abdriftminderungsklasse der Dü-
se je nach Produkt und Aufwandmen-
ge bis zu 30 m. Hangflächen in Nach-
barschaft von Gewässern haben ein er-
höhtes „Run-off-Risiko“, weshalb je
nach Gefahrenpotenzial des Herbizids
ein 5 bis 20 m bewachsener Randstrei-
fen gefordert wird (Ausnahmen bei
Mulch-/Direktsaat).
Bei den Auflagen zum Schutz von
Saumbiotopen ist neben verlustmin-
dernder Technik und Abständen noch
zu prüfen, ob die Fläche in einem Ge-
biet mit ausreichend Kleinstrukturen
liegt und ob sie auf ehemals landwirt-
schaftlich genutzter Fläche entstanden
ist. Um einen Überblick über die pro-
duktspezifischen Auflagen im Bereich
Wasser und Saumbiotope zu bekom-
men und das optimale Produkt für sei-
ne Standortsituation zu finden, kann
der LIZ-Abstandsfinder und der Pflan-
zenschutzratgeber der Landwirt-
schaftskammer herangezogen werden.
Im Zusammenhang mit Abstandsaufla-
gen sollte auch die Möglichkeit der An-
lage von Streifen im Rahmen des
Greenings überprüft werden.
Auf Herbizide, die den Wirkstoff
Chloridazon enthalten, wie zum Bei-
spiel Betoxon 65 WDG, Rebell Ultra,
Pyramin oder Terlin, sollte in Trink-
wasserschutzgebieten freiwillig ver-
zichtet werden.
Der Wirkstoff Qinmerac, enthalten
im Rebell Ultra und Goltix Titan, darf
nur mit maximal 250 g Wirkstoff pro
ha und Jahr ausgebracht werden. Wo
beide Herbizide eingesetzt werden,
muss der Taschenrechner zurate gezo-
gen werden.
Wenn auch die Anzahl der anwend-
baren Mittel und Wirkstoffe nicht
mehr wird, haben wir doch ein um-
fangreiches Wissen. Kombinieren wir
beides, indem wir die bereitgestellten
Informationen und die Beratung durch
Landwirtschaftskammer, LIZ und RRV
nutzen, dann werden wir auch in die-
sem Jahr die Unkrautbekämpfung in
unseren Zuckerrüben in den Griff be-
kommen.
Natascha Droste
Landwirtschaftskammer Nordrhein-
Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen
Martin van Look
Pfeifer & Langen
Run-off – befindet
sich ein Gewässer
am Hangfuß, sind
Einträge zu be-
fürchten. Viele
Produkte fordern
hier bewachsene
Randstreifen.
Fotos: Natascha
Droste (2), Herfried
Fiedler
Tabelle 2: Einfluss der Anwendungstechnik
Wirksamkeit Verträglichkeit
zunehmend zunehmend
Wasser je ha
viel
Tropfen
klein
groß
Doppelflachstrahldüse
Fahrtrichtung gegenläufig
(v. a. beim Splitting)
Splitting
mit Abstand … 1 Stunde
3 Tage
Spritzzeitpunkt
morgens
morgens + Tau (ohne Ablauf)
abends
Additivzusatz
Benetzer* (nicht bei Tau)
Hafter* (vor Regen)
Penetrator*
* mit ausgeprägter spezieller Wirkung
Standard
Technik
Anwendung