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A K T U E L L E S
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LZ 19 · 2016
Zuckerrübenjournal
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tung, der Zuckergehaltszuschlag und
Früh- und Spätlieferprämien gezahlt.
Im Sicherheitsmodell gibt es eben-
falls die Abhängigkeit von den Zucker-
verkaufserlösen, allerdings mit einem
garantierten Minimumgrundpreis für
Rüben in Höhe von 22 €/t, der dann in-
klusive Nebenleistung etwa 29 €/t Rü-
be erreicht. Ab 450 €/t Zuckerverkaufs-
erlös steigt der Rübengrundpreis mit
einer Landwirtebeteiligung von 25 %
bezogen auf die Mehrerlöse auf maxi-
mal 28 €/t und kann inklusive Neben-
leistung rund 36 €/t erreichen.
Neben dem Rübenpreis wurde auch
eine Transportkostenbeteiligung in
Höhe von 25 % vereinbart. Hierdurch
übernimmt die Landwirtschaft künftig
eine Mitverantwortung für diese Kos-
tenposition und die Transportentfer-
nungen. Als Ausgleich für die durch-
schnittliche Transportkostenbeteili-
gung im rheinischen Anbaugebiet wer-
den die Kosten für Laden und Reini-
gen, die bisher hälftig vom Anbauer
mitzutragen waren, für alle RRV-Mit-
glieder zu 100 % vom Unternehmen
übernommen. Ebenso hat man sich ge-
einigt, dass die bisherige Kopfbewer-
tung mit 3 % für geköpfte und 4 % für
ungeköpfte Rüben pauschal auf 2,9 %
reduziert wird. Im Durchschnitt
gleicht dies den Betrag der Transport-
kostenbeteiligung wieder aus.
Die Berechnung der Schnitzelver-
gütung erfolgt weiterhin nach dem
bisherigen System. Die volle Schnit-
zelvergütung wird auf die gesamte
Vertragsmenge bezahlt, dies bedeutet
für die Betriebe, die bisher Industrie-
rüben angebaut haben, eine deutliche
Erhöhung der Vergütung. Die Schnit-
zelvergütung der Überschussrüben
wird, wie in der Vergangenheit, zwi-
schen den beiden Vertragsparteien
verhandelt.
Die Verlängerung der Kampagne
macht die Fortführung eines separaten
attraktiven Früh- und Spätlieferprä-
miensystems notwendig, das genau
In Zukunft wird es
ein Sicherheits-
und ein Flexpreis-
modell geben.
Foto: agrar-press
wie bisher als separate Position in der
Abrechnung aufgeführt wird.
Der Tatsache, dass die Rübenerträge
nicht auf die Tonne genau planbar
sind, wird durch weite Anlieferspan-
nen Rechnung getragen. So gibt es eine
einzelbetriebliche Lieferspanne von 80
bis 130 %, die aber nur dann greift,
wenn für das gesamte Rheinland die
Lieferspanne von 80 bis 20 % unter-
oder überschritten wird. Im Falle einer
sehr guten Ernte erfolgt die Rübenab-
holung für Betriebe mit über 130 % ge-
staffelt, das heißt, alles was über 130 %
am Feldrand liegt, wird in einer sepa-
raten Runde abgeholt, damit vorrangig
die Vertragsrüben rechtzeitig verarbei-
tet werden können. Bei Unterschreiten
der rheinlandweiten Spanne von 90 %
müssen Betriebe, die weniger als 80 %
der vertraglich vereinbarten Menge lie-
fern, für Ersatz sorgen, falls P&L durch
die Unterlieferungen seine abgeschlos-
senen Verträge nicht erfüllen kann.
Bezahlung früher
Für die Rübenbezahlung wurde die
Forderung der Landwirtschaft nach
frühzeitigerer Bezahlung umgesetzt.
So erhalten die Rübenanbauer monat-
liche Ratenzahlungen, die gegenüber
der bisherigen Akontozahlung verbes-
sert wurde. Die Abschlusszahlung, bei
der dann auch die Prämien und die
Weichen gestellt
„Ja, es ist geschafft. Der Rheinische
Rübenbauerverband und Pfeifer &
Langen haben dieWeichen für die Zeit
ab 2017 gestellt. Lange haben wir um
ein Modell gerungen, das für beide
Seiten eine Perspektive für den zu-
künftigen Rübenanbau und die Zu-
ckererzeugung bietet. Wir sind über-
zeugt, auf dieser Basis die vor uns lie-
genden Herausforderungen gemein-
sam bestehen zu können. Das Rhein-
land als ertragsstarke Region mit
wettbewerbsfähigem Rübenanbau und Zuckerfabriken darf
mit Zuversicht in die Zukunft gehen. Es bleibt weiter not-
wendig, intensiv nach intelligenten Lösungen zu suchen, um
die Produktion auf dem Acker und in den Fabriken noch kos-
tengünstiger zu gestalten. Pfeifer & Langen hat in enger Zu-
sammenarbeit mit der Landwirtschaft eine über 145-jährige
Tradition, die wir auch in Zukunft weiterführen werden.“
Dr. Hermann Schmitz
Pfeifer & Langen, Köln
Dr. Hermann
Schmitz