Ratgeber Förderung 2018

Ratgeber Förderung 2018 Es müssen sämtliche Flächen und Landschaftselemente (LE) vollständig in digitaler Form grafisch genau ausge- wiesen werden. Dies gilt auch für Flächen, die außerhalb von NRW be- wirtschaftet werden. Diese Flächen müssen ebenfalls geodatenbasiert digital erfasst wer- den, damit für diese Flächen die vorge- schriebenen Verwaltungskontrollen durchgeführt werden kann. ▶ Neue Regeln für Flächen außerhalb von NRW Antragsteller, die neben Flächen mit Betriebssitz in NRW auch Flächen in mindestens einem anderen Bundes- land bewirtschaften, stellen ihren Sammelantrag wie bisher mit allen er- forderlichen Angaben in NRW. An dem Verfahren in ELAN-NRW ändert sich 2018 nichts. Auch die Flächen, die au- ßerhalb Nordrhein-Westfalens bewirt- schaftet werden, werden wie bisher vollständig in der ELAN-Anwendung erfasst. 2018 müssen diese Flächen zusätzlich im Antragssystem des jeweiligen Bundeslan- des, in dem die Flächen lie- gen, grafisch und mit den notwendigen Zusatzangaben erfasst und eingereicht werden. Grund dieser zusätzlichen Er- fassung ist, dass die Flächen im Rah- men des geodatenbasierten Beihilfean- trags unter anderem geprüft werden müssen, ob sich diese mit Nachbarflä- chen überschneiden oder ob sich Flä- chen außerhalb der Referenz befinden. Um diese rechtlich geforderten Kon- trollen an den Flächen vornehmen zu können, ist eine Erfassung in dem an- deren Bundesland unvermeidbar, da aktuelle grafische Daten zu Referenzen und Nachbarflächen in der Regel nur dort vollständig vorliegen. Die in ande- ren Bundesländern erfassten Flächen müssen über die dortige Antragssoft- ware nach den dortigen Voraussetzun- gen elektronisch und fristgerecht ein- gereicht werden. Damit in NRW eine zeitnahe Zuord- nung der Flächen möglich ist, reichen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kreis- stelle neben dem ELAN-Datenbegleit- schein auch das Flächenverzeichnis und LE-Verzeichnis aus den anderen Bundesländern ein. Erfassen Sie im Flächennachweis des anderen Bundes- landes in der vorgesehenen Spalte zum Schlagnamen zusätzlich die Schlagnummer, welche Sie der Fläche in ELAN zugeordnet haben. ▶ Export und Import mit der GIS-Anwendung Um Flächen grafisch einfacher in die jeweiligen Antragssysteme zu übertra- gen, können Sie in ELAN-NRW auf die Export- und Importfunktionen der GIS-Anwendung zurückgreifen. Diese Funktion steht auch in verschiedenen Antragssystemen anderer Bundeslän- der zur Verfügung. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei der jeweils zuständi- gen Behörde. ▶ Vorabprüfung im anderen Bundesland Der Antragsteller bekommt im Rahmen der Vorabprüfung zu seinen in NRW liegenden Flächen ein Prüfungsergeb- nis mitgeteilt. Für die außerhalb des Betriebssitzlandes liegenden Flächen erhält der Antragsteller eine gesonder- te Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Flächen lie- gen. 8 Informationen zu den ver- schiedenen Antragssystemen und Ansprechpartnern der anderen Bundesländer finden Sie unter www. zi-daten.de in der Rubrik Prämienstel- len. Erkundigen Sie sich bitte vorab in Neu Neu | FLÄCHENVERZEICHNIS 14 Flächenverzeichnis richtig ausfüllen Das Flächenverzeichnis ist der wichtigste Bestandteil des Sammelantrags und bildet die Grundlage für alle Direkt- zahlungen und Agrarumweltmaßnahmen. Ein korrektes Flächenverzeichnis ist die Voraussetzung für diese Prämien und sollte besonders sorgfältig ausgefüllt werden. Wie das geht, erläutern Roger Michalczyk und Arndt Schaper. Landschaft hat viele Formen. Beim Antrag kommt es darauf an, sie richtig zu erfassen. Fotos: landpixel

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