Ratgeber Förderung 2018

Ratgeber Förderung 2018 8 | TERMINE 2018 Termine 2018 1. Juni Letzter Termin zur kürzungsfreien Änderung des Sammelan- trags sowie der Auszahlungsanträge im Bereich Agrarum- weltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen 1. Juni bis 15. Juli Zeitraum, in dem die Vorschriften der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein müssen 11. Juni Letzter Termin zur Einreichung der Antragsunterlagen, gege- benenfalls unter Anwendung von Kürzungen 30. Juni Fristende für die Einreichung von Grundanträgen:  ◾ Agr arumweltmaßnahmen  ◾ Ökologischer Landbau  ◾ Vertragsnaturschutz  ◾ Zucht und Erhaltung vom Aussterben bedrohter Haustier- rassen für das Jahr 2019  ◾ Einjähriger Antrag auf Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Jahr 2019 19. Juni Frist, bis zu der die Rückmeldung der Antragsteller im Rah- men der Vorab-Checks erfolgt sein muss 15. August Fristende für die Abgabe des Auszahlungsantrages der Maß- nahme umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh (Altbewilligungen) bis 1. Okto- ber Zeitraum für die Aussaat von Zwischenfrüchten, die als Öko- logische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings gemeldet werden In begründeten Fällen ist es möglich, dass bestimmte als Ökologische Vorrangflächen beantragte Flächen durch einen Zwischenfruchtanbau kompensiert werden. Die zuständige Kreisstelle muss bis zum 1. Oktober (Ausschlussfrist) über einen solchen Tausch oder eine Kompensierung schriftlich informiert werden. 15. Oktober Einreichfrist der Herbsterklärung für Teilnehmer der Maß- nahme AUM Anbau von Zwischenfrüchten (relevant für Aus- zahlungsanträge 2019) Mitte Oktober Auszahlung der mehrjährigen Tierschutzmaßnahmen (Altbe- willigungen) 15. Novem- ber Bis zu diesem Termin ist die Mindesttätigkeit auf Bracheflä- chen und Streifen, das heißt Mähen, Mulchen oder Häckseln der Fläche, durchzuführen Mitte November Auszahlung der einjährigen Maßnahme Sommerweidehal- tung Voraussicht- lich Ende Dezember Auszahlung der Direktzahlungen und Zuweisung Zahlungsan- sprüche für Neueinsteiger und Junglandwirte Auszahlung für die ELER-Flächenmaßnahmen Ausgleichszu- lage benachteiligte Gebiete, Ausgleichszahlung umweltspezi- fische Einschränkungen, AUM Anbau von Zwischenfrüchten, AUM vielfältige Kulturen, Altbewilligungen, Vertragsnatur- schutz (Altbewilligungen) 15. Februar des Folge- jahres Für bestimm- te Kreise im Rheinland ist dieser Ter- min auf den 1. Februar vorgezogen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangfläche dienen sollen, auf der Fläche ver- bleiben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Winterfrüchte und Win- terzwischenfrüchte, die nach den stickstoffbindenden Pflan- zen im Rahmen der Ökologischen Vorrangflächen eingesät werden müssen, auf der Fläche verbleiben. Voraussicht- lich Februar/ März 2019 Auszahlung für bestimmte ELER-Maßnahmen für Bewilli- gungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 1. Januar Beginn des Stilllegungszeitraumes von Bracheflächen und Streifen, die als Ökologische Vorrangflächen anerkannt wer- den sollen 31. Januar Frist zur Abgabe der Monatsmeldungen 2017 in der einjähri- gen Maßnahme Haltungsverfahren auf Stroh (nur für Schweine- halter relevant) 1. April Beginn des Mulch- und Mähverbotes auf freiwillig stillgeleg- ten Flächen (Brachen) Ende der Frist zur aktiven Begrünung von Bracheflächen und ökologische Vorrangflächen-Streifen (einzelne begründete Ausnahmen zulässig) 15. Mai Ende des Aussaatzeitraumes für Leguminosen, die als Ökolo- gische Vorrangfläche anerkannt werden sollen 15. Mai Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:  ◾ Basisprämie und Zahlung für dem Klima- und Umwelt- schutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Gree- ning)  ◾ Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete  ◾ Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen  ◾ Umverteilungsprämie  ◾ Junglandwirteprämie  ◾ Ausstiegserklärung aus Kleinerzeugerregelung  ◾ Antrag auf Zuteilung von Zahlungsansprüchen (nur für Neueinsteiger und Junglandwirte) Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähi- gen Flächen im Rahmen der Basisprämie zur Verfügung ste- hen, damit diese beantragt werden können. Die Beihilfefähig- keit der Fläche muss jedoch das gesamte Jahr über gegeben sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich nach der Hauptnut- zung im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli, unabhängig davon ist die Beibehaltung der Nutzung über einen längeren Zeit- raum maßnahmenspezifisch geregelt. Abgabe der Auszahlungsanträge für:  ◾ AUM Extensive Grünlandnutzung  ◾ AUM Anbau von Zwischenfrüchten  ◾ AUM Anlage von Blüh- und Schonstreifen  ◾ Ökologischer Landbau  ◾ AUM Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau  ◾ Zucht und Erhaltung vom Aussterben bedrohter Haustier- rassen  ◾ AUM Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen  ◾ Vertragsnaturschutz und Altbewilligungen  ◾ 20-jährige/Langjährige Stilllegung  ◾ Uferrandstreifenprogramm  ◾ Seltene Haustierrassen  ◾ MSL – Weidehaltung von Milchvieh (fünfjährige Altver- pflichtungen)  ◾ MSL – Vielfältige Fruchtfolge  ◾ MSL – Extensive Dauergrünlandnutzung  ◾ MSL – Ökologische Produktionsverfahren  ◾ MSL – Anlage von Blühstreifen  ◾ MSL – Anbau von Zwischenfrüchten  ◾ Abgabe des Antrages auf Förderung der Sommerweidehal- tung im Rahmen von Tierschutzmaßnahmen 15. Mai bis 15. August Zeitraum, in dem die grobkörnigen Leguminosen, wie Acker- bohnen, Sojabohnen, Erbsen, Lupinen, Linsen, sofern diese als Ökologische Vorrangfläche dienen sollen, sich auf der Fläche befinden müssen. Sollte die Ernte vor dem 15. August notwendig sein, ist dieses mindestens drei Tage vorher der Kreisstelle schriftlich mitzuteilen. 15. Mai bis 31. August Zeitraum, in dem sich die feinkörnigen Leguminosen, zum Beispiel Klee, sofern diese als Ökologische Vorrangfläche die- nen sollen, auf der Fläche befinden müssen. In diesem Zeit- raum ist keine mechanische Bodenbearbeitung, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses führen könnte, zulässig. In die- sem Zeitraum ist eine Schnittnutzung oder eine Samengewin- nung erlaubt.

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