31.05.2023

Anmeldephase für Sammelklage verlängert

Foto: landpixel

Noch immer haben Landwirte in ganz Deutschland die Möglichkeit, eventuelle Schadensansprüche aus illegalen Preisabsprachen einzufordern, die Großhändler bei Pflanzenschutzmitteln vorgenommen hatten. Darauf hat das auf Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche spezialisierte Münchener Unternehmen unilegion GmbH hingewiesen. Die ursprünglich bis zum 15. Mai laufende Anmeldefrist wurde vom „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ jetzt ein letztes Mal bis zum 26. Juni verlängert. Grund für die zeitliche Streckung ist die bundesweit anhaltend hohe Nachfrage nach der Teilnahme an dem Modell des Rechtsdienstleisters, bei dem laut unilegion auf Geschädigte kein finanzielles Risiko oder Organisationsaufwand zukommen. Seit Beginn der Initiative hätten sich dem Bauernbündnis rund 3 000 Betriebe mit einer Fläche von 800 000 ha und einem Einkaufsvolumen von etwa 800 Mio. € angeschlossen. Trotz der großen Zahlen bedeute dies, dass ein Großteil der mehr als 250 000 Landwirte, die Opfer der Preisabsprachen geworden seien, noch nichts unternommen habe.

Bereits im Jahr 2020 hatte das Bundeskartellamt den beteiligten Großhändlern, darunter die Agravis Raiffeisen AG, BayWa AG und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ), Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Mio. € verhängt. Der Schaden für die Landwirte, die im Zeitraum von 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel erworben hatten, geht zumindest nach Schätzung der unilegion GmbH allerdings in die Milliarden.