06.06.2023

Bullenmast und Biogas: wie rechnet sich das?

Foto: imago/Joerg Boethling

Manchmal kann die Kombination von zwei Betriebszweigen die Lösung für ein Problem sein. Tretmistställe für die Bullenmast werden zunehmend interessanter und liefern mit dem Mist ein gutes Gärsubstrat für Biogasanlagen. Jan-Henrik Schumacher, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, hat nachgerechnet, ob und unter welchen Prämissen sich diese Kombination lohnen könnte.

Die Anforderungen in den Bereichen Haltung und Tierwohl steigen auch in der Bullenmast. Es stellt sich die Frage, wie dieser Betriebszweig zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Außerdem wurden die Bedingungen für Hofbiogasanlagen im EEG 2021 neu definiert. Eine solche Anlage könnte eine passende Ergänzung zu einem Tretmiststall darstellen. Ist dieses Konzept unter den jetzigen Bedingungen wirtschaftlich und welche Vor- und Nachteile bietet es?

Investitionen in Ställe sind langfristige Entscheidungen, die meist über 20 bis 25 Jahre abgeschrieben werden. Daher ist es wichtig, den Stall zukunftsfähig zu planen und mit einem ausreichend hohen Tierwohlstandard zu bauen. Neue Haltungsvorgaben für die Bullenmast wurden 2018 in der niedersächsischen Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung veröffentlicht, diese Leitlinie kann zur Planung des Stalls herangezogen werden. Des Weiteren wurden Kriterien für die Haltungsformen 1 bis 4 der Initiative Tierwohl für die Jungbullenhaltung veröffentlicht. Die Haltungsform 3 mit Außenklima ist in einem neuen Stall durchaus umzusetzen. Es muss allerdings eine passende Vermarktungsmöglichkeit gefunden werden, um die höheren Kosten auszugleichen.

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