15.11.2023

Erleichterungen für Freiflächen-PV

Foto: imago/Harry Koerber

Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Freiflächen-Photovoltaik (PV) verständigt. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Umbau des Energiesystems mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze. Unter anderem sollen bei der anstehenden großen Novelle des Baugesetzbuchs baurechtliche Hemmnisse beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik beseitigt werden. Dazu will der Bund ein eigenes, schnelles und schlankes Verfahren zur Fläche­­nausweisung und Bauleitplanung schaffen. Vereinfachen will man auf der Ebene der Länder die baurechtlichen Genehmigungsverfahren, die Freiflächen-PV-Anlagen im Anschluss an die Fläche­­nausweisung durchlaufen müssen. Begründet wird das damit, dass diese Anlagen baurechtlich wenig komplex seien. Dazu sollen entweder die notwendigen Änderungen auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen oder Freiflächen-PV-Anlagen als eigene Kategorie mit einem vereinfachten Prüfungsaufwand in den Landesbauordnungen aufgeführt werden.

Ein Hemmnis für den beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur sehen Bund und Länder in Duldungspflichten der Grundstückseigentümer, die oft mühsam durchgesetzt werden müssten. Der Bund will daher gesetzlich regeln, dass die Eigentümer verpflichtet werden, ein Betreten ihres Grundstücks zu dulden. Einführen will der Bund außerdem eine entschädigungspflichtige Duldungspflicht für das Anbringen und Verlegen von Leitungen zum Anschluss von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien an das allgemeine Stromversorgungs- und Wärmenetz, wie sie bereits beim Solarpakt I vorgesehen ist.