15.03.2023

Förderung: NRW startet Antragsverfahren

Foto: imago/Countrypixel

Am 15. März startet in NRW das Grundantragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen, den Ökologischen Landbau sowie verschiedene Maßnahmen im Bereich Tierwohl. Das hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) in Düsseldorf mitgeteilt. Ziel der Landesregierung sei es, Leistungen der Landwirtschaft in diesen Bereich weiter zu verbessern und angemessen zu honorieren. Landwirtinnen und Landwirte könnten daher auch im Jahr 2023 Grundanträge für die Förderung der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen, des Ökologischen Landbaus sowie der Umsetzung von Haltungsverfahren auf Stroh bei der EU-Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen. Das Antragsverfahren läuft laut Ministerium bis zum 30. Juni und ist in das Elektronische Antragsverfahren (ELAN) eingebettet.

Aufgrund des sehr großen Interesses an der Teilnahme an der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) im Jahr 2022, sei bereits ein großer Teil der für die Förderperiode 2023 bis 2027 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Mittel in Bewilligungen gebunden. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz eigenen Angaben zufolge für das Grundantragsverfahren 2023 folgende Regelungen getroffen:

  1. Für die AUM „Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge“, „Anlage von Erosionsschutzstreifen“, „Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen“ sowie „Getreideanbau mit weiter Reihe“ können uneingeschränkt Neuanträge zugelassen werden.
  2. Für die AUM „Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen“ und „Anlage von Uferrandstreifen“ können Neuanträge nur für Betriebe mit in diesem Jahr auslaufenden Bewilligungen aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 bis 2020 zur Förderung des Anbaus vielfältiger Kulturen im Ackerbau bzw. zur Anlage von Uferrand- und Erosionschutzstreifen zugelassen werden.
  3. Für die AUM „Anlage von Buntbrachen“ können in diesem Jahr keine Neuanträge zugelassen werden.

Falls der Antragsumfang der Neuanträge die in 2023 zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen sollte, wird das Ministerium nach eigenen Angaben für die Agrarumweltmaßnahmen „Anlage von Erosionsschutzstreifen“, „Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen“ sowie „Getreideanbau mit weiter Reihe“ Förderobergrenzen pro Antrag festsetzen, so dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligung erhalten könnten. Bei der Förderung der Agrarumweltmaßnahme „Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge“ würden in einem solchen Fall Anträge von Betrieben bevorzugt, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten liegen, in denen die Betriebe im Mittel größere Schläge bewirtschaften. Weitere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW bereitgestellt.

Für das Grundantragsverfahren für den Ökologischen Landbau und die Haltungsverfahren auf Stroh würden seitens des Ministeriums keine einschränkenden Regelungen getroffen. Für die Teilnahme an der Maßnahme Sommerweidehaltung könne wie gewohnt bis zum 15. Mai ein Antrag auf Förderung für das laufende Jahr gestellt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten der EU-Zahlstelle.


 

 

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