31.05.2023

Jetzt Kontrollen möglich

Foto: landpixel

Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Agrarförderanträge 2023 starten

Kontrollen durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle sind grundsätzlich das ganze Jahr über möglich. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2023 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund, aber auch Konditionalitäten-Kontrollen finden weiterhin statt. Bei den Flächen- und Tierkontrollen wird geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung von flächen- und tierbezogenen Beihilfen eingehalten werden und es werden zum Beispiel die erforderlichen Belegprüfungen beziehungsweise Prüfungen des Tierbestandes vorgenommen.

Bei den Flächenprüfungen stehen die Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen oder sonstigen Auflagen im Vordergrund, die sich nicht über das Flächenmonitoring kontrollieren lassen. Beispiele dafür sind Bearbeitungs-/Nutzungsverzicht, Aussaattermine, Düngungs- und Pflanzenschutzmittelverzicht oder Befahrensverbote. Durch Besichtigung beziehungsweise Begehung der Fläche wird die Einhaltung der Auflagen geprüft. Flächenvermessungen werden nur noch in bestimmten Fällen durchgeführt, zum Beispiel wenn sie zur Bestimmung des Auflagenverstoßes erforderlich sind oder wenn beispielsweise infolge einer Baumaßnahme eine Schlag- oder Referenzanpassung erforderlich ist.

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber werden, soweit es rechtlich zulässig ist, im Normalfall über die beabsichtigte betriebliche Kontrolle informiert. In Einzelfällen ist es möglich, dass bestimmte Fördervoraussetzungen außerhalb der eigentlichen Betriebsprüfung im Rahmen von schnellen Feldkontrollen vor Ort überprüft werden müssen. Da es sich dann um ergänzende Einzelflächenüberprüfungen handelt, finden diese Überprüfungen im Regelfall ohne vorherige Ankündigung statt.

Nach Abschluss der Kontrolle erteilt der Prüfer oder die Prüferin mündlich Auskunft über das Ergebnis der Prüfung. Der finale Prüfbericht wird den Antragstellerinnen und Antragstellern im Nachgang bei den vorgenannten Kontrollen durch die Kreisstelle zugesendet. Sie haben dann die Möglichkeit, Anmerkungen zur Vor-Ort-Kontrolle im Allgemeinen und zu spezifischen Feststellungen mitzuteilen.

Nähere Informationen zu den Vor-Ort-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle erhalten Sie unter www.landwirtschaftskammer.de, Rubrik Förderung, Hinweise.

Britta Stümper,

Landwirtschaftskammer NRW