
Keine Ausnahmen mehr
Ausnahmegenehmigungen für die Freilandanwendung von Pflanzenschutzwirkstoffen ohne Zulassungen dürften in der Europäischen Union erstmal der Vergangenheit angehören. Das folgt nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut, das im Januar im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gefällt worden war. Wie die stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE), Claire Bury im Umweltausschuss des Europaparlaments erläuterte, geht die Brüsseler Behörde davon aus, dass die Entscheidung auch die Behandlung von anderem Saatgut sowie andere Anwendungen wie etwa das Spritzen betrifft. Ebenfalls eingeschlossen sein dürften laut Bury Wirkstoffe, die einem Verbot analog den Neonikotinoiden, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam unterliegen.
Die Mitgliedstaaten stehen der Kommissionsbeamtin zufolge jetzt in der Pflicht, in der Bearbeitung befindliche oder bereits erlassene Notfallzulassungen zu überprüfen und gegebenenfalls auf Basis des nationalen Rechts zu widerrufen. Das Urteil des EuGH sei bindend und habe unmittelbare Auswirkungen, erklärte Bury. Die Kommission werde den Austausch mit den Mitgliedstaaten und die Überwachung von Notfallzulassungen fortsetzen. Zudem sei die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt worden, spezifische Vorgaben für Ausnahmegenehmigungen zu entwickeln, um eine einheitlichere Anwendung und mehr Kohärenz sicherzustellen.
AgE