20.09.2023

Kleine Schäden in Kulturen ohne Stress beheben

Foto: landpixel

Kleine Schäden bis etwa 1 000 € an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen, Wildschäden und anderen Ereignissen treten in vielen landwirtschaftlichen Betrieben auf. Mithilfe von Richtsätzen lässt sich die Schadenshöhe schnell und unbürokratisch feststellen, um zwischen den Beteiligten eine Einigung zu erzielen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt jedes Jahr die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen auf der Grundlage aktueller Preise neu heraus. Karsten Naujoks, Landwirtschaftskammer NRW, berichtet. Für zahlreiche Bewertungsanlässe bilden die Richtsätze eine solide Berechnungsgrundlage. Allerdings stoßen sie dort an ihre Grenzen, wo besondere Umstände des Einzelfalls oder auch die Größenordnung der betroffenen Fläche eine individuelle Begutachtung und Bewertung gebieten. Einzelbetriebliche und auch regionale Besonderheiten können die Richtwerte nicht berücksichtigen. In diesen Fällen sind von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen.
Mehr in LZ 38-2023 ab S. 18