Kürzungen im Überblick
Mit 6,38 Mrd. € soll der Haushalt des BMEL im Jahr 2024 um 420 Mio. € gekürzt werden. Insgesamt machen die Mittel für den Einzelplan 10 (BMEL) 1,53 % des Gesamthaushalts der Bundesregierung aus. Größter Posten in dem Einzelplan 10 sind mit einem Anteil von rund 60 % die Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Die Zuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte bleiben mit 2,44 Mrd. € gleich, ebenso die Zuschüsse für die landwirtschaftliche Krankenkasse in Höhe von rund 1,5 Mrd. €. Wie 2023 erhält die landwirtschaftliche Unfallversicherung auch 2024 100 Mio. €. Am stärksten fallen die Kürzungen in der GAK aus. Laut Regierungsentwurf stellt der Bund dafür im nächsten Jahr 840 Mio. € statt bisher 1,13 Mrd. € zur Verfügung. Gestrichen werden sollen der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung (bisher 160 Mio. €) sowie der Sonderrahmenplan Ökolandbau und Biologische Vielfalt (bisher 175 Mio. €), aus dem unter anderem der im Zuge der Verhandlungen zum Insektenschutzpaket vereinbarte Erschwernisausgleich Pflanzenschutz finanziert wird. Zwar sollen die Fördermaßnahmen der zweckgebundenen Sonderrahmenpläne in die allgemeine, nicht zweckgebundene GAK überführt werden. Jedoch werden die Länder allenfalls einen Teil der Maßnahmen anbieten, zumal auch die nicht zweckgebundenen GAK-Mittel des Bundes gekürzt werden, nämlich um rund 57 Mio. € auf gut 593 Mio. €. Ohnehin auslaufen sollen Ende diesen Jahres die bereitgestellten Mittel von zuletzt 121 Mio. € zur Bewältigung der Folgen der Extremwetterereignisse im Wald.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung für eine Reihe von Bundesprogrammen außerhalb der GAK Kürzungen vor. So sollen die Mittel für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung um 7 Mio. auf 41 Mio € und die für das Bundesprogramm Nutztierhaltung von 30,5 Mio. auf 25,5 Mio. € sinken. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird 2024 voraussichtlich mit 77 Mio. € auskommen müssen, nach 86,5 Mio. € in diesem Jahr. Im Zukunfts- und Investitionsprogramm ist im nächsten Jahr die letzte Tranche von 139,6 Mio. € eingeplant; 2023 sind es noch gut 196 Mio. €. Starten soll 2024 das Bundesprogramm zum Umbau der Nutztierhaltung, für das aller Voraussicht nach zunächst 150 Mio. € zur Verfügung stehen.
Die finalen Entscheidungen über den Bundeshaushalt 2024 fallen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 16. November. Endgültig beschließen soll der Bundestag den Haushalt am 1. Dezember.
AgE/ds