Mehr Stellenwert für Landwirtschaft
Die Landesregierung von NRW hat in der vergangenen Woche eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier beschlossen. Zwar stehen in der Bewertung durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die Themen Entwicklung des Reviers und Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgung für Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. Daneben haben aber nun die Belange der Landwirtschaft eine stärkere Gewichtung als bislang erfahren. Relevante Passagen wurden dafür gegenüber der Leitentscheidung von 2021 angepasst.
Dabei geht es vor allem um Erfordernisse der Rekultivierung. Laut Leitentscheidung soll damit die „besondere Funktion der Landwirtschaft und der für die Landwirtschaft nutzbaren Böden für diesen Raum bei einer zukunftsfähigen Entwicklung in den neuen Planungen“ berücksichtigt werden. Schon der Titel der Leitentscheidung macht deutlich, welche konkreten Zielsetzungen die Landesregierung damit nun verknüpft und dabei auch der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Region besondere Bedeutung zukommt. Blieb der Titel der Leitentscheidung 2021 noch sehr unkonkret („Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“), räumt die Landesregierung der Versorgungssicherheit eine größere Bedeutung ein: „Meilensteine für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region“.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband (RLV), Landwirtschaftskammer sowie viele Landwirtinnen und Landwirte hatten sich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass die Interessen der Landwirtschaft bei der Leitentscheidung mehr Beachtung finden. Sowohl in den zahlreichen Bürgerforen als auch im Braunkohleausschuss hatten sie immer wieder vor voreiligen Festlegungen für eine spätere Nutzung von Rekultivierungsflächen gewarnt und dafür geworben, Flächen so wiederherzustellen, dass es dem ursprünglichen Charakter einer offenen, für Bördestandorte typischen Landschaft entspricht. Mit den Änderungen wird auch den zivilrechtlichen Eigentumsansprüchen der betroffenen Landwirte bei der Rekultivierung landwirtschaftlicher Flächen mehr Rechnung getragen.
Die Leitentscheidung legt laut Landesregierung den Rahmen für die Rekultivierungsziele und für eine nachhaltige Entwicklungsperspektive der Region fest. Sie verbindet damit eine weiterhin starke Landwirtschaft, den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, eine klimaresiliente und flächensparende Siedlungsentwicklung einschließlich der Schaffung attraktiver Industrie- und Gewerbeflächen sowie einen Ökosystemverbund als substanziellen Beitrag zum landesgesetzlichen Biotopverbund. ds