Neue Herdenschutz-Fördergebiete ausgewiesen
Nordrhein-Westfalen hat weitere Fördergebiete zum Herdenschutz ausgewiesen. Damit können nun in fast der Hälfte des Landesgebietes Fördermittel beantragt werden. Das hat das Umweltministerium in Düsseldorf am Mittwoch vergangener Woche mitgeteilt. Konkret sind im „Märkischen Sauerland“ ein Fördergebiet von 775 km² und eine Pufferzone von weiteren 1 299 km² festgelegt worden. In der „Dümmer-Geest-Niederung“ an der Grenze zu Niedersachsen gibt es ein neues Fördergebiet von 515 km² und eine Pufferzone von 636 km². Zudem wurde laut Angaben des Ressorts die Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst als Fördergebiet „Westmünsterland“ nun 1 661 km², neben einer Pufferzone von 2 429 km². Das Ministerium wies darauf hin, dass in den Fördergebieten bis zu 100 % der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen übernommen würden. Neben Zäunen umfasse dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. In den Pufferzonen gebe es ebenfalls eine Förderung für Herdenschutzzäune. Die für die Förderung bereitstehenden Gelder bezifferte das Ressort für 2023 auf bis zu 2 Mio. €; das ist ebenso viel wie im Vorjahr. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, seien in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) sieht indes im Herdenschutz „grundsätzlich keine Problemlösung“. Wölfe überwänden Herdenschutzmaßnahmen sehr geschickt, betonte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. Aktuell sähen sich die Tierhalter mit der Verantwortung für den Herdenschutz, ihrer Angst um die Tiere, den Folgen von Nutztierrissen sowie bürokratischen Hürden von der Politik alleingelassen. Die Weidetierhaltung sei ernsthaft bedroht, so Beringmeier. Nur mit einer Regulierung des Wolfsbestandes sei ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich. Außerdem müssten Gebiete festgelegt werden, in denen aufgrund von Topografie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich sei. AgE