15.11.2023

NRL: Einigung im Trilog

Foto: imago/blickwinkel

EU-Kommission, Europaparlament und Rat haben sich auf die geplante Verordnung zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Kurz vor Mitternacht am Donnerstag erfolgte die Einigung. Die Mitgliedstaaten werden der Übereinkunft zufolge mit dem NRL angehalten sein, konkrete Maßnahmen zum Naturschutz zu ergreifen. Dies schließt auch eine Wiederherstellung gewisser Anteile von Moorflächen ein.

Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, den Artikel zum Schutz landwirtschaftlicher Ökosysteme zu streichen, nicht durchsetzen. Allerdings müssen die Mitgliedsländer konkrete Schritte zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Ökosysteme gemäß der Trilog-Einigung erst ab Ende 2030 in die Wege leiten. Danach muss alle sechs Jahre bei zwei von drei Indikatoren eine positive Entwicklung erreicht werden. Genannt wird hier die Steigerung des Anteils landwirtschaftlich genutzter Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen. Die von der Kommission vorgeschlagenen 10 % sind aber vom Tisch. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anhebung des Bestandes an organischem Kohlenstoff in den Ackerflächen ergreifen. Im Hinblick auf die Ziele des dritten Indikators sind sie in der Pflicht, Verbesserungen beim sogenannten Grünland-Schmetterlingsindex zu erreichen.