Rote Gebiete: 200 % mehr
Der Umfang der landwirtschaftlichen Fläche, die in Nordrhein-Westfalen als rote Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung eingestuft werden, steigt auf mehr als das Dreifache. Mit in Krafttreten der neuen Landesdünge-Verordnung nimmt die Fläche von bisher 163 580 auf 507 394 ha zu. Ursache für den Anstieg ist, dass die bisher praktizierte Binnendifferenzierung, die von NRW mitentwickelt worden war, nicht von der EU-Kommission in Brüssel anerkannt worden ist. Vielmehr forderte diese eine bundesweit einheitlich Vorgehensweise bei der Ausweisung der roten Gebiete. Die entsprechende Landesverordnung, die deswegen erlassen werden musste, tritt zum 1.12. in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt gelten dann auch für die neu ausgewiesenen roten Gebiete die bereits bekannten und bundesweit geltenden Einschränkungen und Anforderungen für die Bewirtschaftung der mit Nitrat belasteten Kulisse. Dazu gehören die Reduzierung der N-Düngung um 20 % unter dem Bedarf, die Einhaltung einer schlagbezogenen Obergrenze von 170 kg N/ha, ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, die gedüngt werden sowie eine Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von Anfang November bis Ende Januar und auf Grünland um vier Wochen von Anfang Oktober bis Ende Januar. NRW hat sich zudem aus einem Katalog, aus laut Bundesverordnung zwei weitere Maßnahmen durchzuführen sind, für die Nährstoffanalyse von organischen Düngern sowie die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen alle drei Jahre entschieden.
Anders als bei der bisher angewendeten Methode zur Ermittlung der roten Gebiete findet nunmehr keine emissionsbasierte Modellierung der Nitratbelastung mehr statt. Stattdessen müssen alle belasteten Messstellen nun in ausgewiesenen Gebieten liegen.
Ebenso wie Bundesländer hatte auch NRW bei der zurückliegenden Sitzung der Agrarminister darauf gedrängt, zur Erfüllung der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland bei der Dünge-Verordnung auf eine stärker verursacherbezogene Betrachtung einzuschwenken. Tatsächlich wird dies auch vom Bund unterstützt. Allerdings sind dafür eine Reihe von Verordnungen, darunter etwa die Stoffstromverordnung, zu ändern und Daten zu erheben und deswegen nicht mit einer Realisierung im kommenden Jahr gerechnet.
Zur Unterstützung der Betriebe und bei der Umsetzung der Vorgabe ist bei der Landwirtschaftskammer eine zentrale Infostelle zur Beantwortung von Anfragen bezüglich der Gebiete nach §13a Düngeverordnung eingerichtet worden. Die arbeitet laut NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) eng mit dem für die Gebietsausweisung beauftragten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusammen. Bei der Info-Stelle erhalten betroffene Landwirtinnen und Landwirte eine fachkundige Beratung bei betrieblichen Einzelfragen, etwa zu den Hintergründen der Einstufung der eigenen Flächen oder auch zu den Konsequenzen für die Düngung, teilt das MLV mit.
ds