Schweiz setzt präventive Regulierung von Wolfsrudeln in Kraft
Ab dem 1. Dezember ist in der Schweiz unter klar definierten Bedingungen die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung von Schäden erlaubt. Das sieht eine Anpassung der Jagdverordnung vor, die die Regierung in Bern jetzt beschlossen hat. Sie setzt damit die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des vom Parlament schon 2022 angepassten Jagdgesetzes vorab befristet in Kraft. Die Regierung wird außerdem die nun beschlossenen Bestimmungen zur Regulierung von Wolfsrudeln zusammen mit der restlichen Umsetzung des neuen Jagdgesetzes im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung geben. Das gesamte Paket soll dann am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Ziel der vorab erfolgten Anpassung ist es laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), den Wolfsbestand rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen. Aufgrund des exponenziellen Wachstums der Wolfsbestände in der Schweiz sei die rasche Teilinkraftsetzung dringend notwendig, erklärte das BAFU. Die Neuregelung ermögliche es den Kantonen, bereits im kommenden Dezember und Januar präventive Rudelregulierungen vorzunehmen. Aber auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibe der Wolf eine geschützte Art, stellte das BAFU klar. Deshalb dürften die Kantone nur in begründeten Fällen ganze Rudel entfernen. Und dies auch nur unter der Bedingung, dass die minimale Anzahl an Wolfsrudeln in einer gegebenen Region überschritten sei.