Umnutzung: Was ist zu beachten?
Umnutzung ist ein Riesenthema in Zeiten des verstärkten Strukturwandels in Landwirtschaft und Gartenbau. Die hohen Anmeldezahlen beim Umnutzungsforum 2023, das Ende Oktober auf Haus Düsse stattfand, belegen das große Interesse. Moderatorin Neele Große Vogelsang von der Landwirtschaftskammer NRW konnte zahlreiche Teilnehmer sowohl vor Ort als auch online begrüßen.
Was tun mit leer stehenden Gebäuden, ehemaligen Ställen, Scheunen oder Gewächshäusern? Bietet eine Umnutzung die Chance, sich ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu schaffen? Von der Idee bis zum erfolgreichen Projekt sind allerlei Punkte zu beachten, die beim Umnutzungsforum besprochen wurden. Die eingeladenen Referenten beleuchteten das Thema in allen Facetten: Bauamt und Architekt, die fachbehördliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und schließlich Steuer- und Finanzberater.
Die Landservice-Beraterinnen Birgit Jacquemin, Melanie Schlüters und Dr. Dorothee Schulze Schwering gaben Einschätzungen zur Direktvermarktung, zur Wohnungsvermietung oder zu ausgefalleneren Ideen. Bei der Direktvermarktung eigener Produkte ab Hof sei zu berücksichtigen, dass dies ein schrumpfender Markt sei und die Verbraucher hier zunehmend den Erlebniseinkauf suchten. Ein entsprechendes Konzept müsse unter anderem an den Zielgruppen, dem Standort, der Marktlage und den eigenen Leidenschaften ausgerichtet sein. Während die Vermietung von Zimmern oder Ferienwohnungen mit rund 400 Urlaubshöfen in NRW bereits gut etabliert ist und auf eine gute Nachfrage trifft, gibt es eine enorme Nachfrage, aber noch ein vergleichsweise kleines Angebot an Seniorenwohnungen auf dem Land, Motto „Bauernhof statt Altersheim“. Dabei gehe es in erster Linie um die Vermietung von Wohnraum. Für die Versorgung der Senioren müssten diese sich dann selbst an Pflegedienste und ähnliche Serviceanbieter wenden. Wer sich als Vermieter berufen fühlt, könne aber auch Zusatzleistungen selbst anbieten wie Hauswirtschaft, Begleitservice, Pflegeleistungen (bei entsprechender Zulassung) oder Freizeitgestaltung.
Mehr in LZ 46-2023 ab S. 38