06.06.2023

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt

Foto: imago/Martin Wagner

Der jahrelange Rechtsstreit um die deutsche Düngepolitik ist beendet. Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Insgesamt stünden die Regelungen nun im Einklang mit der Nitratrichtlinie und seien geeignet, die Belastung in den Gewässern zu verringern, erklärte eine Sprecherin der Kommission gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe. Durch die Anpassung der maßgeblichen Vorschriften werde sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf Böden und Gewässer verringert würden. Beispielhaft angeführt wurden von der Sprecherin längere Sperrzeiten, das Verbot für das Ausbringen auf gefrorenen Böden sowie strengere Vorgaben für Hanglagen. Auch die Neuausweisung der Roten Gebiete und die damit verbundene Vorgabe, den Düngebedarf im Durchschnitt der belasteten Flächen um 20 % zu verringern, wurde explizit erwähnt. Politik und Verbände reagierten erleichtert. Die Bundesregierung sieht mit der Entscheidung der Brüsseler Administration ihre Düngepolitik bestätigt. Damit zeige sich, dass Deutschland den richtigen Weg eingeschlagen habe, erklärten die Bundesminister Cem Özdemir und Steffi Lemke.