15.03.2023

Wasser sparen bei der Bodenbearbeitung

Foto: Burkhard Linneweber

Wegen der häufig knappen Wasservorräte kommt es immer mehr darauf an, diese bei der Bodenbearbeitung zu Kartoffeln im Frühjahr zu schonen. Da gleichzeitig bald ein Glyphosatverbot droht, verschärft sich das Problem weiter. Wie sollte man auf die geänderten Gegebenheiten reagieren? Burkhard Linneweber, Landwirtschaftskammer NRW, gibt Tipps.

Erfahrungswerte der landwirtschaftlichen Betriebe über die Veränderung der Niederschlagshöhen und deren Verteilung über die Jahre werden durch wissenschaftliche, meteorologische Auswertungen gestützt. Nicht nur die beiden extremen Trockenjahre 2018 und 2019 haben allen vor Augen geführt, dass mit dem hohen Gut Wasser sparsam umgegangen werden muss. Sieht man sich die Tabelle zu der Veränderung der Niederschläge gegenüber dem Durchschnitt der letzten 30 Jahre an, so kann man eine Verringerung je nach Wetterstation um rund minus 15 % pro Jahr verzeichnen. Demgegenüber aber sind die Erträge aktuell meistens deutlich gestiegen.

Darüber hinaus aber ist bekannt, dass die Winterniederschläge vom Trend her leider nicht mehr ausreichen, das über das Jahr zustande gekommene Defizit auszugleichen. Ferner ist in den letzten Jahren eine zunehmende Vorsommertrockenheit gerade in den für die Kartoffeln wichtigen Bodenvorbereitungs- und Bestandsaufbaumonate März bis Juni festzustellen. Auf leichten Standorten spielt daher die Möglichkeit einer genehmigten Beregnung eine immer entscheidendere Rolle. Aber auch hier stimmen sich die Unteren Wasserbehörden der jeweiligen Landkreise untereinander zunehmend restriktiver bei bestimmten kontrollierbaren Nachweisen für die Beantragung einer ‚Wasserrechtlichen Erlaubnis‘ ab. Gesellschaftspolitischer Druck in Trockenjahren und signifikante, zurückgehende Grundwasserneubildungen führen zu genauen Prüfungen der Erlaubnis und zu Neiddebatten sowie verstärkten Kontrollen und Anzeigen auch durch Dritte. Daher und aufgrund der tatsächlichen Kosten wird es weiterhin auch Kartoffelbetriebe ohne Beregnung geben. Gerade diese Betriebe müssen dann noch wirtschaftlicher mit dem Wasser haushalten.

Mehr in LZ 11-2023 ab S. 18


 

 

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