Zuckerrüben Journal Nr. 01/2018

| A K T U E L L E S | P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T A N B A U T E C H N I K | Z U C K E R | zur Zuckerrübe beibehalten (zusätz- lich 60 kg P 2 O 5 /ha), bliebe für die an- deren zwei Jahre noch ein Bedarf von 57 kg/ha P 2 O 5 . Dies sind zum Beispiel etwa 20 m³ mittlere Mastschweinegül- le – verteilt auf zwei Jahre. Wenn die Flächen mit weniger als 20 mg P 2 O 5 versorgt sind, kann von die- sem Vorgehen abgewichen werden und eine entsprechend höhere P 2 O 5 - Düngung als Aufdüngung erfolgen. Unter rheinischen Bedingungen in ei- ner Ackerbauregion ist dies bei vielen Flächen der Fall! Die Aufdüngung stößt aber durch die neue Kontroll- wert-Regelung (= Saldenüberschuss) im betrieblichen Nährstoffvergleich sehr schnell an ihre Grenzen, da dort im Sechs-Jahresmittel nur noch ein Überschuss von 10 kg P 2 O 5 /ha und Jahr zulässig ist. Fazit Mit der neuen Düngeverordnung kommt es mehr denn je darauf an, jede Düngemaßnahme möglichst effizient zu gestalten. Wird organisch gedüngt, müssen die Verluste minimiert werden. Dies gelingt nur bei einer zeitgerech- ten Einarbeitung unmittelbar nach der Ausbringung. Selbst die zugestandene Vier-Stunden-Frist kann bei ungünsti- ger Witterung schon zu enormen gas- förmigen NH 3 -Verlusten führen. Eine gute Wirksamkeit der Organik vorausgesetzt – man kann in der Zu- ckerrübe unter optimalen Bedingun- gen von bis zu 80 % Ausnutzung des Gesamt-N aus Gülle oder Gärresten ausgehen – kann entsprechend Mine- raldünger eingespart werden. Dann wirkt sich die Zuckerrübe auch positiv im Nährstoffvergleich aus. Das Ausschöpfen der berechneten Grenzen ist nicht in jedem Fall und je- der Kultur sinnvoll. In einigen Fällen kann durchaus auch mit geringeren Werten gearbeitet werden. Zumindest stellt die Düngebedarfsermittlung in den allermeisten Fällen kein Hinder- nis beim Erzielen von Höchsterträgen dar. Kritisch ist die neue Düngeverord- nung allerdings insbesondere im Be- reich Zwischenfrüchte zu sehen. Dort, wo aufgrund von Trockenheit die Mi- neralisation eingeschränkt ist und aus pflanzenbaulichen Gründen eine gute Zwischenfrucht unbedingt erforderlich ist (Nematoden/Verbau der Tiefenlo- ckerung), sollte der Zwischenfruchtan- bau eventuell außerhalb des Gree- nings erfolgen. Hier darf dann eine be- darfsgerechte Düngung auch minera- lisch erfolgen. Die schnellere und bes- sere Wirkung der mineralischen Düngung dürfte in den meisten Fällen auch unter Berücksichtigung der 30/60-Regelung für einen zufrieden- stellenden Bestand sorgen. Bei später Aussaat der Zwischenfrucht und gu- tem Nährstofffluss aufgrund von Feuchtigkeit und gut durchlüftetem Boden muss die Herbstdüngung grundsätzlich kritisch hinterfragt wer- den. Da einzelbetrieblich mit dem Ende der Quote der Zuckerrübenanbau wie- der ausgedehnt wurde, gelangen die Standortwahl und die Fruchtfolge- gestaltung verstärkt in den Fokus. Ne- matodenttolerante Sorten bekommen auch dank der neuen Düngeverord- nung einen höheren Stellenwert, da es nun mehr denn je auf eine optimale Wurzelausbildung und Nährstoff- erschließung ankommt. Dies gilt ebenso für die Gesund- erhaltung der Bestände über blattge- sunde Sorten und eine angepasste Fungizid-Strategie. Eine dem Standort angepasste optimale Sorte ist die Basis für hohe Entzüge und eine ausgegli- chene Nährstoffbilanz. Thomas Ludwicki, Sebastian Lammerich Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Tabelle 3: Mindestabschläge aufgrund von Zwischenfrüchten Nichtleguminosen, abgefroren 0 Nichtleguminosen, nicht abgefroren im Frühjahr eingearbeitet 20 im Herbst eingearbeitet 0 Leguminosen, abgefroren 10 Leguminosen, nicht abgefroren im Frühjahr eingearbeitet 40 im Herbst eingearbeitet 10 Ehemalige Klärteiche Bedburg werden zum Naturschutzgebiet Seit dem Ende der Zuckerproduktion in Bedburg haben sich die ehemaligen Klär- teiche zu einem wichtigen Rastplatz für eine Vielzahl seltener Wasser- und Wat- vögel entwickelt. Das knapp 30 ha große Teichgebiet wurde daher 2002 auch we- gen seiner herausragenden Bedeutung im landesweiten Biotopverbundsystem als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die „Stapelbecken“ werden ausschließ- lich mit Regenwasser gespeist. Der Was- serstand der vier Teiche ist aufgrund der geringeren Niederschläge der letzten Jahre kontinuierlich zurückgegangen und gerade in den letzten Monaten drama- tisch gesunken. Zum Erhalt des überregi- onal bedeutsamen Brut-, Nahrungs- und Durchzugsbiotops bestand daher drin- gender Handlungsbedarf. In den Gremi- en des Rhein-Erft-Kreises wurde Eder ein- stimmige Beschluss gefasst, denWasser- stand der Teiche durch Einleitung von Erftwasser zu erhöhen. Die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft wird den Prozess und die Ergebnisse der Wassereinleitung fachlich begleiten und anschließend zu- sammen mit der Unteren Naturschutzbe- hörde, den Fachleuten des Erftverbandes sowie Vertretern des ehrenamtlichen Na- turschutzes einen Pflege- und Manage- mentplan erarbeiten. Hierbei werden un- ter anderem auch die Klimadaten, wie Sonnentage oder Niederschlagsmengen, der vergangenen Jahre und aktuelle Prog- nosen berücksichtigt. Rhein-Erft-Kreis 20 | Zuckerrübenjournal LZ 9 · 2018 Die Klärteiche der ehemaligen Zu- ckerfabrik werden zum Naturschutz- gebiet. Foto: Rhein-Erft-Kreis

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