Ratgeber Förderung 2018

Ratgeber Förderung 2018 3 INHALT | Impressum Redaktion: Bernhard Rüb (verantwortlich), Natascha Kreuzer Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pressestelle Gartenstraße 11, 50765 Köln Telefon: (02 21) 5 34 03 51 E-Mail: info@lwk.nrw.de Internet: www.landwirtschaftskammer.de Verlag: Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH Rochusstraße 18, 53123 Bonn Verantwortlich für Anzeigen und Vertrieb: Markus Schulz, Bonn Satz/Layout: Print PrePress GmbH & Co. KG, 53340 Meckenheim Druck: L.N. Schaffrath Druck Medien, 47594 Geldern Titelfoto: Amazone Liebe Leserinnen und Leser, in den vergangenen Monaten konnte man vieles lesen über die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber auch über Verbesserungen und Vereinfachungen im laufenden Verfahren. Wenn Sie den vor Ihnen liegenden Ratgeber Förderung durchblättern, werden Sie schon nach wenigen Seiten merken: Bürokratieabbau sieht anders aus. Tatsächlich gibt es in diesem Jahr wieder einige Änderungen beim Verfahren und die sind nicht alle schlecht. Begrüßen werden viele Antragsteller, dass die Regelungen zum aktiven Betriebsinhaber, die in der Vergangenheit im- mer wieder für Missverständnisse und teilweise auch Beanstandungen gesorgt haben, endlich abgeschafft sind. Zahlreiche Änderungen gibt es beim Greening, die machen das Verfahren aber nicht einfacher, sondern eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Anbau von Futterpflanzen für Bienen und verschiedenen nachwachsenden Rohstof- fen im Rahmen des Greenings. Ob diese Möglichkeiten in nennenswer- tem Umfang genutzt werden, bleibt abzuwarten. Alle Landwirte betrifft dagegen das Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf allen Ökologischen Vorrangflächen. Wenn da Verstöße festgestellt werden, zum Beispiel nach einer Anzeige, drohen empfindliche Prämienverluste. Landwirte, die neben Flächen in NRW auch solche in benachbarten Bun- desländern bewirtschaften, müssen sich ab diesem Jahr mit den Antrags- programmen dieser Länder auseinandersetzen, denn sie müssen ihre Flächen dort zusätzlich in die entsprechenden Programme einzeichnen. Unbedingt beachten sollten Sie die umfangreichen und vor allem für viehhaltende Betriebe teilweise schmerzlichen Regeln der neuen Dünge- verordnung. Sie gehört zwar nicht zum Förderrecht und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Ratgebers, aber auch hier sind Verstöße CC-relevant und können sehr teuer werden. Auch für den 26. Ratgeber Förderung gilt deshalb, gründlich durchlesen, selbst wenn Sie schon reichlich Erfahrung haben, bevor Sie sich an den PC setzen, um den Antrag auszufüllen. Die Experten der Landwirtschaftskam- mer Nordrhein-Westfalen haben sich wieder alle Mühe gegeben, die kom- plizierten Förderregeln der EU so einfach wie möglich, aber so detailliert wie notwendig für Sie zusammenzustellen. Wenn es doch einmal klemmt oder Sie spezielle Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreis- stellen der Landwirtschaftskammer und die Telefon-Hotline zur Verfügung. Die LZ-Redaktion wünscht Ihnen die notwendige Ruhe und Gelassenheit bei der Antragstellung und viel Erfolg bei einem fehlerfreien Antrag, damit Sie möglichst bald Ihre Prämien bekommen. Bernhard Rüb 4 Den Überblick behalten 8 Termine 2018 10 Zahlungsansprüche im Blick behalten 12 Zahlungsansprüche und Steuern 14 Flächenverzeichnis richtig ausfüllen 26 Welche Flächen sind beihilfefähig? 28 Durchblick bei Streifen und Schneisen 29 Junglandwirteprämie – gut, aber kompliziert 30 Greening – das ist neu 42 Landschaftselemente – jetzt wird’s kompliziert 46 Dauerbrenner Dauergrünland 49 Feldblöcke online suchen 50 Elektronischer Antrag: So geht’s mit Elan 54 Ausgleichszahlung für Schutzgebiete 55 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 57 Naturschutz im Vertrag 59 Geld aus der zweiten Säule 63 Tierschutz wird gefördert 64 Neues zu Cross Compliance 65 So läuft die Vorabprüfung 66 Stichwortverzeichnis

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