Ratgeber Förderung 2018

Ratgeber Förderung 2018 4 | WAS IST NEU? Bereits jetzt im dritten Jahr müssen die Antragsteller die beantragten Flächen mittels eines Computerpro- gramms in eine Luftbildkarte genau einzeichnen, da eine geodatenbasierte Antragstellung durch die EU vorge- schrieben ist. Sollten auch Flächen außer- halb von Nordrhein-Westfa- len in weiteren Bundeslän- dern bewirtschaftet werden, so sind diese ab diesem Jahr neben der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen auch in den einschlägigen Program- men zur Antragstellung der betreffen- den Bundesländer zusätzlich einzu- zeichnen. Die der EU-Zahlstelle be- kannten Antragsteller wurden bereits hierzu angeschrieben, bei weiteren Fragen wenden Sie sich frühzeitig an die Kreisstellen. Es empfiehlt sich weiterhin, mit den zuständigen Äm- tern in den betreffenden Bundes- ländern Kontakt aufzunehmen (siehe Artikel Seite 14). ▶ Vier auf einen Streich Die Grundlage für die Direktzahlungen bildet die Basisprämie, es kommen weitere Prämien hinzu. Die Greening- prämie wird immer mit der Basisprä- mie beantragt. Dies gilt auch für die Antragsteller, die aufgrund bestimmter Sonderregelungen von den Greening- auflagen befreit sind. Weiterhin kommt die Umverteilungsprämie für bis zu maximal 46 ha hinzu, auch wenn mehr als 46 ha beihilfefähiger Fläche bewirt- schaftet werden. Die Junglandwirteprä- mie gewährt einen gesonderten Zu- schlag für Junglandwirte für maximal 90 ha Fläche. Die aufgeführten Be- standteile der Direktzahlungen gelten zwar rechtlich als eigenständige För- dermaßnahmen, können jedoch nur ge- meinsam beantragt werden. Die Direktzahlungen werden seitens der EU im Rahmen der Haushaltsdiszi- plin gekürzt. Es ist um einen festen Prozentsatz zu kürzen, sofern insge- samt die Freibetragsgrenze in Höhe von 2 000 € überschritten wird. Der jeweils anzuwendende Kürzungssatz wird von der EU-Kommission bis spä- testens zum 1. Dezember des jeweili- gen Jahres bekannt gegeben. Neu Den Überblick behalten 2018 sind ein paar Neuerungen bei den Regelungen zum Prämienerhalt in Kraft getreten. Da es auch in den letzten Jahren bereits einige Änderungen gab, ist es nicht immer leicht, den notwendigen Überblick zu behalten. Roger Michalczyk gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Mit Blick auf die nächste GAP-Re- form zeichnet sich die eine oder an- dere dunkle Wolke am Himmel ab. Für dieses Jahr gilt es erst einmal, den Durchblick bei den aktuellen Rege- lungen zu behal- ten.

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