Zuckerrüben Journal Nr. 01/2023

24 | Zuckerrübenjournal LZ 8 · 2023 | A K T U E L L E S | P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U | T E C H N I K Z U C K E R chungen an standardisierten und anderen Proben vornehmen. Die LUFA erstattet der Zuckerfabrik und dem RRV Bericht über alle Prüfungen. Die Ergebnisse der Vergleichsuntersu- chungen aller Labore werden den Auf- traggebern unverzüglich mitgeteilt. Die LUFA ist berechtigt und verpflich- tet, technische Fehler und unzurei- chende Übereinstimmungen unmittel- bar dem Beauftragten der Fabrik mit- zuteilen und die sofortige Abstellung der Abweichungen zu verlangen. Dem Aspekt des zeitnahen Reportings der LUFA bei Abweichun- gen wurde in der neuen Vereinbarung ein noch größerer Stellenwert einge- räumt. Damit ist für alle Beteiligten, also P&L, RRV und die LUFA NRW, ganz klar geregelt, dass Abweichungen stets und sofort gemeldet werden. Nur so ist es möglich, dass festgestellte Fehler zeitnah behoben werden kön- nen. Fazit Die Prüfung und Überarbeitung der Vereinbarung aus dem Jahr 2007 hat insgesamt ergeben, dass die Prozesse der Rübenlaborkontrolle seit Jahren ein geeignetes Verfahren zur Überprü- fung der Qualitätsbezahlung der Rüben darstellen. Lediglich in einzel- nen Punkten wurde eine noch stärkere Akzentuierung auf einzelne Prüfkrite- rien gelegt, damit auch in Zukunft ein lückenloser und ordnungsgemäßer Ablauf der Laborkontrollen und damit eine exakte Qualitätsbezahlung an die Rübenbauern gewährleistet werden kann. Sven Lenderich, Eva-Sybille Hübbe, Dr. Christoph Kliebisch, Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Nordrhein- Westfalen (LUFA NRW) Das nächste Zuckerrüben- journal erscheint am 25. Mai 2023. Mitteilungen des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes e.V. und der Bezirksgruppe Nordrhein des Vereins der Zuckerindustrie e. V. Redaktion: Natascha Kreuzer (verantwortlich) Rochusstraße 18 53123 Bonn Telefon: (0228) 96499717 Fax: (0228) 96499718 E-Mail: ZRJournal@gmx.de Rheinischer Rübenbauer-Verband e. V. Telefon: (02 28) 96 95 04-10 Bezirksgruppe Nordrhein des Vereins der Zuckerindustrie e. V. Telefon: (02 21) 4 98 03 32 Redaktionsbeirat: Johannes Brünker, Clemens Eßer, Dr. Helmut Esser, Dr. Peter Kasten, Sebastian Lammerich Verlag: Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH Rochusstraße 18, 53123 Bonn Telefon: (02 28) 5 20 06-5 35 Fax: (02 28) 5 20 06-5 60 Satz: Print PrePress GmbH & Co. KG 53340 Meckenheim Druck: L.N. Schaffrath Druck Medien 47594 Geldern zu unterweisen und auf eine gewissen- hafte Erledigung ihrer Aufgaben zu verpflichten. In die aktualisierte Fas- sung der Vereinbarung wurde die Erbringung eines Einarbeitungsnach- weises mit aufgenommen. Damit soll gewährleistet werden, dass Probeneh- mer und Laborpersonal auf jeden Fall in das Probenahme- und Testverfahren eingewiesen werden. Kontrolle der Zuckergehaltsfeststellung Mit der Überprüfung der Probeent- nahme, Probenaufbereitung der Fabri- ken und der Bestimmung des Zucker- gehalts sowie der Rübeninhaltsstoffe im Rübenlabor ist die LUFA NRW betraut. Sie kann jederzeit nach eige- nem Ermessen Vergleichsuntersu- Probenehmer und Laborpersonal werden in alle Abläufe eingewie- sen, neuerdings muss dies auch dokumentiert werden. Die LUFA überprüft die Probenent- nahme, die Pro- benaufbereitung der Fabriken und die Bestimmung des Zuckergehalts sowie der Rüben- inhaltsstoffe im Rübenlabor. Fotos: LUFA NRW Foto: Natascha Kreuzer

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