Zuckerrüben Journal Nr. 01/2023
LZ 8 · 2023 Zuckerrübenjournal | 23 Z U C K E R T E C H N I K | A N B A U | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S | Zuckergehalt der Rübenproben Die Rüben werden vor der Untersu- chung des Zuckergehalts schonend gewaschen. Dabei soll gemäß Verein- barung darauf geachtet werden, dass die Waschintensität in Abhängigkeit der Wasserqualität, der Waschdauer von 45 Sekunden, dem Wasserdruck und der Wassermenge gleichbleibt. Nach dem Waschen werden die Rüben der jeweiligen Anfuhr mit der Breisäge in einer definierten Zeit angesägt und zu einem feinen, gleichmäßigen Brei verarbeitet. Die Säge muss dabei die in der Tabelle aufgeführten technischen Anforderungen erfüllen. Von dem homogenen Probenbrei wird eine vorgegebene Probemenge entnommen, mit einer festgelegten Reagenzienlösung vermischt und anschließend filtriert. Aus diesem kla- ren Filtrat wird mit einem Polarimeter der Zuckergehalt festgestellt. Die Aus- gabe des Zuckergehalts erfolgt mit zwei Nachkommastellen. Der festge- stellte Zuckergehalt ist die Basis für die Bezahlung der Rüben. In der überarbeiteten Vereinbarung über die Entnahme und Untersuchung von Zuckerrübenproben wurden die technischen Spezifikationen überprüft und konkretisiert, damit die Kontrolle der technischen Prüfkriterien noch effizienter und effektiver durchgeführt werden kann. Pflichten der Probenehmer und des Laborpersonals Gemäß Vereinbarung sind die Probe- nehmer und das Laborpersonal vor der jeweiligen Rübenkampagne eingehend Rübenlaborkontrollen weiter entwickelt Seit dem Jahr 2017 führt die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsan- stalt Nordrhein-Westfalen (LUFA NRW) Werks- und Laborprüfungen im Auftrag des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes und von Pfeifer & Langen in den Zuckerfabriken Appeldorn, Jülich und Euskirchen durch. Der Zweck besteht in der Überprüfung der Untersuchungen zur Qualitätsbezahlung der Zuckerrüben durch die LUFA NRW als neutrale Einrichtung. Technische Anforderungen an die Breisäge Drehzahl des Breisägeblattes (Last) ca. 2 800 U/Min. Sägeblattdurchmesser 250 mm Sägeblattbreite 2 mm Drehbewegung Mischarm – Sägeblatt gegenläufig Stellung Sägeblattzähne gegen Drehrichtung Abstand Behälterwand – Sägezahnspitze 8 cm +/– 0,4 cm, Ausnahme Frostrüben Winkelzahn ohne wechselseitige Abkantung nach A DIN 1840 Zähne 200 Stück Sägeblattwechsel (außer bei Beschädigung) nach ca. 800 Proben Sägezeit 45 Sekunden D iesen Prüfungen liegt die „Verein- barung über die Entnahme und Untersuchung von Zuckerrübenproben für die individuelle Bezahlung nach Zuckergehalt und innerer Qualität“ aus dem Jahr 2007 zugrunde. Die LUFA NRW hat jetzt zusammen mit dem Rheinischen Rübenbauer-Ver- band (RRV) und Pfeifer & Langen (P&L) die Vereinbarung auf den Prüf- stand gestellt und aktualisiert. Probenahme Gemäß Vereinbarung ist von jeder Lie- ferung eine Probe von mindestens 20, besser 25 Rüben zu entnehmen. Schos- serrüben, kranke sowie sehr große und sehr kleine Rüben sind von der Probe- nahme auszuschließen. Damit soll gewährleistet werden, dass die gezo- gene Probe repräsentativ für die Gesamtlieferung der Rübencharge ist. Die große Bedeutung der ordnungsge- mäßen Probenahme wurde in der Schriftfassung der überarbeiteten Ver- einbarung stärker in den Vordergrund gerückt. Der Prozess der Probenahme wurde in Teilen präzisiert. Von jeder Rüben- lieferung müssen mindestens 20, besser 25 Rüben als Probe genom- men werden. Nach demWaschen werden die Rüben mit der Breisäge in einer festgelegten Zeit angesägt und zu einem feinen, gleichmäßigen Brei verarbeitet. An die Breisäge werden strenge technische Anfor- derungen gestellt.
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