Ratgeber Förderung 2026

16 Ratgeber Förderung 2026 Maske GIS aufgerufen werden. Dort können auf den Luftbildern sowohl die Teilschläge als auch die LE eingezeichnet und bearbeitet werden. Durch die Veränderung der Schlagumrandung kann die Größe im Flächenverzeichnis verkleinert oder vergrößert werden. Eine Bearbeitung der Schlagattribute, wie zum Beispiel die Änderung der Fruchtart, ist auch über den GIS-Dialog möglich. Für die Antragstellung 2026 erhalten die Antragsteller einen Flächenvorschlag aus dem Vorjahresverfahren. Diese Vorschläge sollten kontrolliert und, falls zutreffend, bestätigt werden. Sollten sich Änderungen ergeben haben, sind diese Schläge entsprechend auf der Luftbildkarte zu korrigieren. Zudem können Hinweispunkte gesetzt werden, wenn der Feldblock nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, beispielsweise durch eine Verkleinerung infolge einer Bebauung. In den Spalten 4, 5 und 6 des Flächenverzeichnisses werden jene Flächen gekennzeichnet, die innerhalb eines Moorgebiets (GLÖZ 2) liegen oder als erosionsgefährdete Fläche (GLÖZ 5) ausgewiesen sind. Die entsprechenden Kulissen sind in ELAN aufrufbar. Dies dient der grundsätzlichen Information der Antragsteller. Außerdem wird angegeben, ob es sich bei den im Vorjahr beantragten Teilschlägen im förderrechtlichen Sinne um Dauergrünland handelt. Diese Daten können im ELAN-Programm nicht geändert werden. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in den jeweiligen Merkblättern, die sowohl im ELAN-Programm als auch unter www.landwirtschaftskammer.de im Bereich Förderung bereitstehen. ▶Schläge und Kulturen Im Flächenverzeichnis müssen sämtliche Schläge eines Betriebs angegeben werden. Ein Schlag ist definiert als eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers, die mit einer Kulturart bestellt oder aus der Produktion genommen ist. Daher kann ein Schlag immer nur einmalig im Flächenverzeichnis eine Fruchtartangabe aufweisen und nur in einem Feldblock vorkommen. Anhand der Feldblöcke sind die bewirtschafteten Schläge zu lokalisieren. Jeder Schlag ist im ELAN-Programm unter „Sammelantrag – GIS“ einzuzeichnen. Für jeden Schlag sind Nutzung, beantragte Fläche sowie eine eindeutige, einmalige Schlagnummer in die entsprechenden Spalten des Flächenverzeichnisses einzutragen. Es kann zur eigenen, besseren Orientierung freiwillig eine zusätzliche Bezeichnung für den betreffenden Schlag angegeben werden. Auf eine korrekte und zutreffende Schlageinteilung der bewirtschafteten Flächen ist besonders zu achten. Bei neu bewirtschafteten Schlägen ist zu prüfen, ob ein neuer Feldblock angelegt werden muss oder ob der Schlag bereits einem bestehenden Feldblock zugeordnet werden kann. ▶Teilschläge bilden Für die Förderung im Bereich der ÖkoRegelungen (ÖR), der Agrarumweltmaßnahmen (AUM), der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und der Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen kann es erforderlich sein, Schläge in Teilschläge zu unterteilen. Auf diese Weise werden bestimmte Gebietskulissen oder verschiedene Fördertatbestände, die sich auf einigen Flächen überlappen können, dargestellt. Die entsprechenden Kulissen sind grafisch im ELAN-Programm hinterlegt. Die im Vorjahr im Rahmen der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gebildeten, förderfähigen Teilschläge sind in den vorgeblendeten Angaben entsprechend markiert. Soweit eine Unterteilung der Schläge in mehreren Teilschlägen bereits in den Vorjahren erfolgt ist, sollte die Schlageinteilung nach Möglichkeit beibehalten werden. Weiterhin muss ein Teilschlag gebildet werden, sobald ein Teilbereich eines Schlags die Voraussetzungen für die ganzjährige Beihilfefähigkeit nicht erfüllt. In diesem Fall ist für den entsprechenden Teilschlag die Beihilfefähigkeit mit „nein“ zu kennzeichnen. Wird ein Schlag in mehrere Teilschläge unterteilt, so ist für jeden einzelnen Teilschlag eine zusätzliche Zeile auszufüllen. Die Bezeichnung erfolgt je Schlag mit Kleinbuchstaben, wobei der erste Teilschlag grundsätzlich das Kennzeichen „a“ erhält. Sind aufgrund besonderer Umstände weitere Unterteilungen notwendig, so sind die Teilschläge nacheinander aufzuführen und fortlaufend mit a, b, c und so weiter zu kennzeichnen. Jeder Teilschlag ist im ELAN-Programm grafisch darzustellen. Wenn sich die Teilschläge mit anderen Teilschlägen überschneiden, erfolgt eine Fehlermeldung, die auch im Kontrollbericht erscheint. Diese Fehlermeldung macht eine präzisere Einzeichnung vor der Antragstellung erforderlich. Da die eingezeichnete Fläche als beantragte Größe gilt, ist auf eine hohe Genauigkeit hinsichtlich Lage und Flächenausmaß zu achten. ▶Angabe der Fruchtart ist wichtig Im Flächenverzeichnis werden die Nutzungsangaben (Fruchtart mit Code und Größe) aus dem Vorjahr angezeigt. Die Nutzung zur diesjährigen Ernte wird anhand einer Codierung erfasst. Diese Angabe erfolgt teilschlagbezogen. Ein Schlag kann nur eine Nutzung aufweisen; bei den zugehörigen Teilschlägen wiederholt sich diese Angabe entsprechend. Antragsteller sollten die Richtigkeit der gemachten und eingeblendeten Angaben genau prüfen. Unter „Nutzung zur diesjährigen Ernte“ ist die Hauptkultur einzutragen. Als Hauptkultur gilt jene Kultur, die sich im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf dem Schlag befindet. Von der Ernte oder dem Umbruch einer Kultur bis zur Aussaat der nachfolgenden Kultur ist grundsätzlich weiterhin die geerntete oder umgebrochene Kultur maßgeblich. Diese Sichtweise ist für die Erfüllung der Auflagen im Rahmen des Fruchtwechsels von Bedeutung. Auch aus der Erzeugung genommene Flächen müssen weiterhin in einem ökologisch guten Zustand gehalten werden. Foto: imago/Zoonar | FLÄCHENVERZEICHNIS

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