17 Ratgeber Förderung 2026 ▶Aus der Erzeugung genommen Zu den Flächen, die aus der Erzeugung genommen wurden, zählen unter anderem die Fruchtarten 88, 90, 560, 590, 591, 592 oder 918. Diese Flächen müssen weiterhin in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden. Die Mindesttätigkeit gilt als erfüllt, wenn mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren der Aufwuchs entfernt wurde – entweder durch Häckseln oder Mulchen mit einer ganzflächigen Verteilung oder durch Mähen und Abfahren des Mähguts. Hierbei ist die Sperrfrist vom 1. April bis zum 15. August zu beachten. Wird das Mähgut genutzt, etwa durch Beweidung oder Verfütterung, ist die Fruchtartencodierung im ELAN-System auch nach Antragstellung anzupassen. Eine aktive Begrünung erfüllt im Jahr der Aussaat ebenfalls die Mindesttätigkeit für Brachen. Im Rahmen der Konditionalität kann der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten zur Anerkennung des Fruchtwechsels beitragen (siehe Seite 33). Werden Zwischenfrüchte oder Untersaaten angebaut, sind diese Angaben in der Spalte „Untersaat/Zwischenfrucht“ im Flächenverzeichnis einzutragen. Bewirtschaften Antragsteller Flächen sowohl in NRW als auch außerhalb, ist der Sammelantrag für alle Flächen über die ELAN-Anwendung in NRW zu stellen. Zusätzlich müssen die außerhalb von NRW liegenden Flächen mit den erforderlichen Zusatzangaben im elektronischen Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes grafisch erfasst werden. ▶Antragsfrist nicht versäumen Die Anträge einschließlich Flächenverzeichnis müssen bis zum 15. Mai über das ELAN-Programm eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden prozentual gekürzt. Ab dem 1. Juni eingehende Anträge müssen abgelehnt werden. Ein Antrag gilt als gestellt, sobald er elektronisch über das ELAN-Programm übermittelt wurde. Weitere erforderliche Unterlagen, Nachweise oder Dokumente sind ebenfalls direkt und gleichzeitig als PDF über ELAN einzureichen. ▶Anträge nachträglich ändern Änderungen eines bereits eingereichten Antrags erfolgen ebenfalls über ELAN. Dabei wird automatisch eine zweite Version des ursprünglichen Antrags erzeugt, die wie gewohnt bearbeitet und eingereicht werden kann. Dokumente, die im Original vorgelegt werden müssen – etwa die Mitteilung zur Änderung der Bankverbindung – sind mit Unterschrift bei der zuständigen Kreisstelle einzureichen. Bei Betrieben, die von Gesellschaften geführt werden, beispielsweise Personengesellschaften oder Gesellschaften, bei denen der Ehegatte als Gesellschafter auftritt, müssen alle Beteiligten die Unterlagen unterschreiben. Eine Ausnahme besteht nur, wenn einem Gesellschafter oder einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht erteilt wurde. Im ELAN-Programm steht hierfür eine entsprechende Maske zur Verfügung, über die Vollmachten erteilt oder widerrufen werden können. Ist eine computergestützte Antragstellung nicht möglich, sollten Antragsteller frühzeitig Kontakt mit ihrer Kreisstelle aufnehmen, um Unterstützung in Form eines Mithilfetermins zu erhalten. Eine Antragstellung in Papierform ist ausgeschlossen. ▶Vor Einreichung nochmals prüfen Vor der Antragseinreichung sollte jeder Antragsteller die von ihm gemachten Angaben in Ruhe und mit Sorgfalt noch einmal prüfen. Wurden in der Maske „Beantragung von Fördermaßnahmen“ alle relevanten Maßnahmen angekreuzt und in den dazugehörigen Anlagen das Feld „Ich beantrage …“ ausgefüllt? Ist in den „Unternehmerdaten“ die aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt, damit Rückfragen gegebenenfalls geklärt werden können? Ist die Bankverbindung noch aktuell und stimmen der Namen des Antragstellers und der Namen des Kontoinhabers überein? Sind alle zusätzlichen Nachweise, beispielsweise Pachtverträge für neue Flächen, in ELAN abgelegt? Es sollte zudem geprüft werden, ob im Flächenverzeichnis alle Teilschläge mit den notwendigen Angaben und eventuellen Zusatzinformationen – wie Flächenbindungen – korrekt eingetragen sind. Hilfreich sind hierbei die umfangreichen Übersichten sowie der Kontrollbericht im ELAN-Programm. Besonders rote Einträge im Kontrollbericht weisen auf Fehler hin, die vor Antragstellung behoben werden müssen. Unter dem Reiter „Meldungen“ im ELAN-Programm können alle noch offenen Fehler- und Hinweismeldungen eingesehen werden. Diese unterstützen maßgeblich dabei, einen fehlerfreien Antrag einzureichen. ◀ FLÄCHENVERZEICHNIS | Die Weltleitmesse für professionelle Tierhaltung Intelligence in Animal Farming eurotier.com SAVE THE DATE! _141HJ_9687.pdf; s1; (105.00 x 150.00 mm); 27.Jan 2026 10:14:46;PDF_CMYK_Profilanwendung_ab150dpi; L. N. Schaffrath DruckMedien
RkJQdWJsaXNoZXIy ODA5MjY=