Ratgeber Förderung 2026

4 Ratgeber Förderung 2026 | FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK Auch in diesem Jahr sind wieder neue Regelungen bei den Direktzahlungen eingeführt worden. Diese Änderungen sind ins Antragsverfahren übernommen worden. Um Fehler zu vermeiden, sollte man sich vor der Antragstellung entsprechend gut informieren. Das Antragsverfahren startet wieder am 15. März unter Einsatz des bekannten ELAN-Programms. ▶Mehr als die Grundprämie Die Direktzahlungen setzen sich aus verschiedenen einzelnen Fördermaßnahmen zusammen. Kernstück ist die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit. Diese stellt die Grundprämie dar. Zusätzlich können Betriebe die zusätzliche Einkommensstützung zur Umverteilung beantragen. Für Junglandwirte kann eine zusätzliche Einkommensstützung beantragt werden. Ergänzend zu diesen Direktzahlungen gibt es noch die Zahlungen für die Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) sowie die an die Produktion gekoppelte Einkommensstützung für Schaf- und Ziegenfleisch sowie für Mutterkühe. ▶Höhe der Prämien Die voraussichtlichen Einkommensstützungswerte für die einzelnen Interventionen können der Übersicht der Direktzahlungen für 2026 (siehe S. 8) entnommen werden. Es handelt sich jedoch um Schätzwerte. Die exakte Höhe der Beträge je Hektar beziehungsweise je Tier wird im Spätherbst anhand der deutschlandweit beantragten Fläche und Tiere durch das Bundeslandwirtschaftsministerium ermittelt. Die Bagatellgrenze für die Antragstellung liegt bei 1 ha beihilfefähiger Fläche. Sollte diese 1-ha-Grenze nicht erreicht werden und Tierprämien beantragt werden, muss die Auszahlungssumme mindestens 225 € erreichen. ▶Nur für aktive Landwirte Für die Gewährung der Einkommensstützungen ist ein Nachweis notwendig, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb auch aktiv bewirtschaftet wird. Im Nachweisverfahren wird auf den aktuellen Bescheid oder die aktuelle jährliche Beitragsrechnung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zurückgegriffen. Dieser Nachweis ist mit der Antragstellung mittels ELAN einzureichen. Es ist zu beachten, dass der Bescheid der Berufsgenossenschaft auch auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt ist. Des Weiteren muss der Bescheid der Berufsgenossenschaft auch für den Zeitpunkt der tatsächlichen Antragstellung gültig sein. Wenn also beispielsweise der Antrag am 2. Mai gestellt wird, muss auch der Zeitraum des Bescheids den 2. Mai umfassen. Im Antragsverfahren ist anzugeben, ob sich Änderungen hinsichtlich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gegenüber dem vergangenen Jahr ergeben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen die betreffenden Antragsteller, die in den Vorjahren zu Nachweiszwecken einen aktuellen Bescheid der Berufsgenossenschaft eingereicht hatten, auch in diesem Jahr keinen neuen Nachweis erbringen. Es ist jedoch erforderlich, im Antrag die Unternehmernummer der Berufsgenossenschaft anzugeben. ▶Weitere Nachweismöglichkeiten Per Definition gilt ein Antragsteller als aktiver Landwirt, wenn im Vorjahr eine Prämie von nicht mehr als 5000 € ausgezahlt wurde. Nur wenn im Vorjahr kein Antrag gestellt wurde, besteht die Möglichkeit, diese Einhaltung der 5 000-€-Grenze anhand des aktuell eingereichten Antrags zu berechnen. Auch Antragsteller, die nicht Mitglied in einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, können anhand einer ganzjährig, zusätzlich in Voll- oder Teilzeit beschäftigten, sozialversicherten Arbeitskraft in ihrem Betrieb den Nachweis als aktiver Landwirt erbringen. Geringfügig Beschäftigte können in diesem Zusammenhang nicht anerkannt werden. NEU: Die Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind zu Nachweiszwecken namentlich im Antrag anzugeben. Ohne Prämienantrag 2026 im Überblick Alle Jahre wieder geht es um viel Geld. Daher ist es ratsam, sich in Ruhe und mit Sorgfalt mit allen Fragen rund um die Antragstellung zu befassen. Sollten sich Fehler einschleichen, drohen Einbußen. Roger Michalczyk führt durch die Regelungen und gibt wertvolle Hinweise zur Antragstellung. Nach wie sind vor Prämien aus erster und zweiter Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) sowie aus Förderprogrammen der Länder mehr als Brosamen. Sie sind ein wichtiger Teil des Betriebseinkommens – für das die Betriebe aber auch viele Gegenleistungen erbringen müssen. Foto: imago/Chromorange

RkJQdWJsaXNoZXIy ODA5MjY=