Ratgeber Förderung 2026

49 Ratgeber Förderung 2026 TIERPRÄMIEN | ▶Abfrage von Informationen In TIM-online haben Sie bei den aktiven Kartenwerken jederzeit die Möglichkeit, über einen Mausklick auf das „i“ zum Beispiel in dem Reiter „Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung“ allgemeine Informationen zu allen zur Verfügung gestellten Daten zu bekommen. Darüber hinaus ist es möglich, zum Beispiel für eine bestimmte Fläche nähere Informationen angezeigt zu bekommen. Diese sind in anonymisierter Form in die Anwendung integriert und geben eine Hilfestellung zum Erkennen Ihrer beantragten Flächen. In einem Kartenausschnitt oder aber einem Feldblock erhalten Sie per Rechtsklick auf eine ausgewählte Stelle, über den Schnellzugriff „Sachdaten abfragen“ sowie einen erneuten Linksklick in die Karte, alle Informationen über die in der Legende ausgewählten Themen, die an dieser Stelle vorliegen. Weitere Infos zu TIM-online finden Sie über die Online-Hilfe sowie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung unter Feldblöcke. ▶Einbindung und Download von GIS-Daten Inzwischen bietet die Landwirtschaftskammer NRW GIS-Daten aus der Förderung auch als „Open Data“ zur freien Verfügung an. Diese können entweder über spezielle Datendienste abgerufen oder mittels Downloads direkt bezogen werden. TIM-online sowie das komplette Open-Data-Angebot der Landwirtschaftskammer NRW zeigen den gleichen Aktualitätsstand. ▶Download und Datendienste Die GIS-Daten können als Shapefile heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mithilfe der Datendienste WMS, WFS oder OGC-API-Features die jeweiligen Daten direkt über ein Geographisches Informationssystem zu beziehen. Sämtliche Links sowie alle weiteren Informationen rund um das Open-Data-Angebot der Landwirtschaftskammer NRW finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung unter Open Data/INSPIRE. ▶Zusätzliche Informationen Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen in NRW bewirtschaften beziehungsweise beantragen möchten, für die bislang aber noch kein Feldblock existiert, sollten sich an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer wenden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall entsprechende Nachweise über das Nutzungsrecht bei der Kreisstelle vorzulegen sind. Auch hier finden Sie weitere Informationen auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW. ◀ Die Antragstellung ist freiwillig und kann auch ohne gleichzeitige Beantragung der flächenbezogenen Einkommensgrundstützung erfolgen. Gefördert werden Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen, wenn sie in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August im Betrieb gehalten werden. Die voraussichtliche Prämie beträgt im Jahr 2026 je Mutterschaf beziehungsweise -ziege rund 37 € und rund 85 € je Mutterkuh. Förderfähig sind weibliche Rinder, die bis zum 15. Mai des Antragsjahres mindestens einmal gekalbt haben. Seit dem Antragsjahr 2025 ist die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen als Voraussetzung entfallen, sodass die weiblichen Tiere lediglich bis zur Antragstellung zuchtreif sein müssen, um förderfähig zu sein. Um die Mutterkuhprämie zu erhalten, müssen Landwirte mindestens drei förderfähige Tiere im Haltungszeitraum halten, bei den Mutterschafen und -ziegen müssen es mindestens sechs Tiere sein. Die Bagatellgrenze für eine Gewährung der Auszahlung beträgt 225 € und kann gegebenenfalls zusammen mit den flächenbezogenen Direktzahlungen erreicht werden. ▶Weitere Voraussetzungen Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Mutterkuhprämie ist, dass der Antragsteller keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse aus eigener Erzeugung abgibt. Eine vergleichbare Bedingung für die Mutterschafe und -ziegen gibt es nicht, das heißt, die Abgabe von Schafs- oder Ziegenmilch ist zulässig. Direktzahlungen für Tiere Mit der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe, -schafe und -ziegen wird gleichzeitig die extensive Beweidung unterstützt, die typisch für diese Art der Tierhaltung ist. Das soll einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger landwirtschaftlicher Nutzung und zur Erhaltung der Biodiversität leisten. Sylvia Lütke Daldrup berichtet. Für die gekoppelte Tierprämie Schaf- und Ziegenhalter müssen mindestens sechs förderfähige Muttertiere halten. Die Prämie beträgt 2026 je rund 37 € je Tier. Foto: imago/Westend61

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