67 Ratgeber Förderung 2026 die Färsen nur zu 80 % berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt 60 € je GVE. ▶Grundlage ist die HIT-Datenbank Für die Prämienberechnung werden die Angaben in der HIT-Datenbank zugrunde gelegt. Für die Zuordnung der Tiere zu den Weidegruppen ist unter anderem der Rasseschlüssel entscheidend. Beispielsweise ist der Rasseschlüssel 90 in der Weidegruppe der Milchkühe nicht förderfähig, die Rasseschlüssel 98 und 99 sind es dagegen schon. Hier ist es gegebenenfalls sinnvoll, die Zuordnung zu überprüfen, insbesondere wenn es sich um Kreuzungstiere (Rasseschlüssel 97, 98, 99) handelt. Es ist darauf zu achten, dass bei der Antragstellung alle HIT-Betriebsstättennummern, die für diese Förderung von Relevanz sind, vollständig angegeben werden. NEU: Betriebsstätten außerhalb von Nordrhein-Westfalen werden ab diesem Jahr nicht mehr gefördert. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung, Ländlicher Raum unter Tierwohlmaßnahmen. ▶Haltungsverfahren auf Stroh Der Antrag auf Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh ist per ELAN bis zum 30. Juni 2026 einzureichen. Eine verspätete Einreichung führt zur Ablehnung des Antrags. Der Antrag bezieht sich auf den Verpflichtungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027. Vor Beginn der Umsetzung der Fördermaßnahme ist die Teilnahme an einer Online-Schulung der Landwirtschaftskammer NRW nachzuweisen. Die Teilnahme muss alle drei Jahre wiederholt werden. Sofern diese gebührenpflichtige Schulung in diesem Jahr absolviert werden muss, werden die betreffenden Antragsteller voraussichtlich im Sommer entsprechend informiert. Für die Teilnahme an der Fördermaßnahme sind verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen: Neben einer tageslichtdurchlässigen Fläche von 3 % (Schweine) beziehungsweise 5 % (Rinder) der Stallgrundfläche muss der Stall über eine bestimmte uneingeschränkt nutzbare Stallfläche verfügen. Diese Mindestgröße variiert je nach Betriebszweig. Ebenso gelten für die Tiere unterschiedliche Liegeflächenvorgaben in Quadratmetern (m²). Die Liegeflächen müssen regelmäßig mit Stroh eingestreut werden, sodass sie trocken und ausreichend gepolstert sind. Für die Rinder muss zudem eine ausreichende Anzahl an Futterplätzen bereitgestellt werden. Es müssen alle für die Förderung des Haltungsverfahrens auf Stroh relevanten HIT-Betriebsstättennummern im Antrag angegeben werden, eine nachträgliche Meldung weiterer Betriebsstätten ist nicht zulässig. Ausführliche Informationen zu der Fördermaßnahme finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung, Ländlicher Raum unter Tierwohlmaßnahmen. ◀ Wer Förderung für die Haltung auf Stroh beantragt, muss an einer Online-Schulung teilnehmen. Foto: imago/Rainer Weisflog TIERGERECHTE HALTUNG | ▶Antragsfähige Betriebszweige Betriebszweig € je GVE Milchviehhaltung 65 Mutterkuhhaltung 65 Sonstige Rinderhaltung 65 Bullenmast 220 Schweinezucht 265 Sonstige Schweinehaltung 90 Ferkelaufzucht 500
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