70| ELAN gegeben. Dieses Dokument enthält einen Reiter mit den Teilschlägen und – falls vorhanden – einen Reiter mit den Landschaftselementen. Bitte beachten Sie die Spalte 18 im Flächenverzeichnis „Zwischenfrucht/Untersaat“. Im Rahmen der Konditionalität ist ein Fruchtwechsel auf allen Ackerflächen verpflichtend. Erfassen Sie dort für die betreffenden Flächen den Anbau/die Aussaat, sofern dieses für die Fläche Ihres Betriebs zutrifft. Wenn keine Angabe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass keine Zwischenfrucht oder Untersaat ausgesät beziehungsweise angebaut wird. ▶Berechnung des Fruchtwechsels Bei der Beantragung der Beihilfeanträge ist das Dokument „Konditionalitätenrechner“ im Ordner Flächenverzeichnis zu beachten. Anhand dieser Übersicht können Sie überprüfen, ob Sie die Vorgaben des Fruchtwechsels auf Ackerland (GLÖZ 7) erfüllen. Im GIS kann über die Legende die Kulisse „Fruchtwechsel Drei-Jahres-Prüfung (GLÖZ 7)“ eingeblendet werden. Außerdem wird Ihnen ausgegeben, ob für Sie die Ausnahmen für bestimmte Begünstigte vom Fruchtwechsel zutreffen. Die aktuellen Angaben aus dem Flächenverzeichnis werden im Konditionalitätenrechner mit einem Klick auf den Button „Daten aktualisieren“ aktualisiert, ohne einen Speichervorgang auszulösen. Informationen zu den Regelungen zur Konditionalität finden Sie auf Seite 33. In der Spalte 19 „Beihilfefähigkeit“ wird Ihnen angegeben, ob der jeweilige Teilschlag mit der vergebenen Kulturart beihilfefähig ist. Sie haben die Möglichkeit, das Kennzeichen zu entfernen, wenn Sie einen Teilschlag in keiner Fördermaßnahme berücksichtigen möchten. ▶Änderungen nachvollziehbar Ganz rechts im Flächenverzeichnis und LE-Verzeichnis finden Sie die Spalte „Änderungsgrund ab Version 2“. In dieser Spalte müssen beim mehrfachen Einreichen der Flächendaten Angaben gemacht werden. Wählen Sie hierzu eine der Möglichkeiten aus dem Auswahlfeld aus. Haben Sie eine Änderung im Rahmen des Flächenmonitorings durchgeführt, wählen Sie aus dem Auswahlfeld „Flächenmonitoring“ aus. Für andere Änderungsgründe geben Sie „Sonstige Antragsänderung“ an. Wenn seitens der Landwirtschaftskammer eine Datenaktualisierung durchgeführt wurde, wird diese Spalte automatisch mit „Verwaltung“ gefüllt. NEU: Zu dem Formular „statistische Erfassung von Untergruppen von Dauergrünland“ wird Ihnen im Dokumentenbaum ein Vorjahresdokument anEinfach in einem einzigen Fach Das Antragstellerpostfach bildet die zentrale Schnittstelle für die digitale Kommunikation im elektronischen Antragsverfahren zwischen Antragstellern und der EU-Zahlstelle. Sabine Grummisch und Niklas Holtschlag berichten über die Möglichkeiten und die Funktionalität des Postfaches. Neben der Einsichtnahme von Bescheiden, Anhörungen und antragsspezifischen Mitteilungen zu Ihrem Antrag im Antragstellerpostfach haben Sie die Möglichkeit, Nachrichten an die Verwaltung zu senden. Mit der Einreichung des Antrags über den ELAN-NRW Web Client erteilen Sie die Einwilligung, dass Bescheide elektronisch über das Antragstellerpostfach bekannt gegeben werden, und verpflichten sich, die über das Antragstellerpostfach erhaltenen Nachrichten abzurufen. ▶Erst anmelden … Zum Antragstellerpostfach gelangen Sie über die Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (http://www.landwirtschaftskammer. de/). Wählen Sie bitte oben auf dieser Seite die Kategorie „Förderung“ aus und klicken anschließend auf „Elektronischer Antrag (ELAN)“ rechts auf der Seite. Auf der sich öffnenden Seite zu ELAN-NRW befindet sich der Button „Anmelden zum eigenen Betrieb/ zum Antragstellerpostfach“. Nach einem Klick auf diesen Button und den Button „Weiter zur Anmeldung“ auf der folgenden Seite gelangen Sie zur Anmeldemaske. Nutzen Sie bitte den Button „Einzelantragsteller“. Es öffnet sich anschließend das Fenster des zentralen Anmeldedienstes der HITier-Datenbank zur Authentifizierung. Geben Sie bitte Ihre ZID-Registriernummer und die dazugehörige ZIDPIN ein und drücken auf den Button „Anmelden“. Die ZID-Registriernummer ist in Ihrer E-Mail zur Bereitstellung von Daten im Antragstellerpostfach enthalten. ▶… dann Postfach aufrufen Auf der Startseite des ELAN-NRW Web Clients befinden sich die Kacheln zu den Antragsdokumenten 2022 bis 2026, die Kacheln „Investive Maßnahmen LEADER“ und „Antragstellerpostfach“. Beim Klicken auf die Kachel „Antragstellerpostfach“ oder über den Button „Postfach“ in der blauen Kopfzeile des ELAN-NRW Web Clients öffnet sich der Posteingang. Die einzelnen Nachrichten können von Ihnen aufgerufen, gelesen und die enthaltenen Anhänge abgerufen werden. Die bereitgestellten Nachrichten sind dauerhaft im Antragstellerpostfach hinterlegt. Im Antragstellerpostfach werden Ihnen Bescheide, Anhörungen und antragsspezifische Mitteilungen zu Ihrem Antrag zum Abruf sowie zum Download zur Verfügung gestellt. Es wird schlussendlich für alle Mitteilungen mit persönlichen oder antragsspezifischen Angaben benötigt. Sofern das hinterlegte Dokument in bestimmten Fällen zusätzlich postalisch versendet wurde, wird eine entsprechende Kopie hinterlegt und dies im Betreff aufgeführt. Um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, sollte das Antragstellerpostfach regelmäßig geöffnet werden. Es steht den Nutzerinnen und Nutzern ganzjährig zur Verfügung. ▶Mitteilung über neue Nachrichten Wenn neue Nachrichten im Antragstellerpostfach bereitgestellt werden, werden die Antragsteller hierüber durch eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen „nicht untergehen“ und zeitnah ein Abruf aus dem Antragstellerpostfach erfolgt. Sofern sich Ihre E-Mail-Adresse ändert, informieren Sie bitte zeitnah die für Sie zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW. Bitte kontrollieren Sie auch im Rahmen der Antragstellung Ihre vorgeblendete E-Mail-Adresse in den Unternehmerdaten und geben Sie, Ratgeber Förderung 2026
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