71 sofern noch nicht hinterlegt, Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an. ▶Postfach nutzen Aus dem Antragstellerpostfach heraus können Antragsteller eine Nachricht an die für sie zuständige Kreisstelle senden. Sie haben die Möglichkeit, beispielsweise auf ein über das Antragstellerpostfach zur Verfügung gestelltes Anhörungsschreiben über die „Senden-Funktion“ eine Antwort an den Absender zu senden. Diese Funktion steht sowohl dem Antragsteller als auch dem Bevollmächtigten zur Verfügung. Hierfür wurde der Button „Neue Nachricht“ auf der rechten Seite des Antragstellerpostfachs integriert. Mit einem Klick auf diesen Button öffnet sich das Nachrichtenfenster, in dem der Betreff, das Verfahren beziehungsweise die Fördermaßnahme, gegebenenfalls das Aktenzeichen, das Antragsjahr und ein entsprechender Text eingegeben werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Nachricht nur bei Angabe des Antragsjahres, des Verfahrens und des Betreffs versandt werden kann. ▶Antworten über das Postfach vorgesehen Im Laufe dieses Jahres soll eine Antwortfunktion bereitgestellt werden, die die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der EU-Zahlstelle erleichtert. Mit einem Klick auf den Pfeil am Ende der Nachricht im Posteingang wird für Sie automatisch ein Entwurf für Ihre Antwort erstellt, in der Betreff, Verfahren, Aktenzeichen und Antragsjahr vorgeblendet werden. Nach Ihrer Antwort auf die Nachricht steht Ihnen außerdem die Funktion „Konversation anzeigen“ neben dem Pfeil in Form einer Sprechblase zur Verfügung, mit der Sie sich die Konversation zu dieser Nachricht anzeigen lassen können. Sobald die Antwortfunktion verfügbar ist, werden die Antragsteller hierüber informiert. ▶Versenden von PDFDokumenten Bei der „Senden-Funktion“ besteht die Möglichkeit, Anhänge in Form von PDFDateien (zum Beispiel Bescheinigungen, Nachweise oder Verträge) hinzuzufügen. Es können ausschließlich unverschlüsselte PDF-Dateien ohne Passwortschutz hochgeladen werden, andere Formate sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie den Grundsatz – Fachanwendung vor Antragstellerpostfach: Im Rahmen der Antragstellung besteht auch die Möglichkeit, PDF-Dateien (zum Beispiel Bescheide, Bescheinigungen, Nachweise und Verträge) in bestimmten Antragsformularen im ELAN-NRW Web Client hochzuladen und mit dem Antrag einzureichen. Hierfür wurde in den entsprechenden Formularen der Button „Datei hochladen“ integriert. In dem letztjährigen Antragsverfahren wurde die Funktion auf eingescannte Saatgutetiketten erweitert. Bitte nutzen Sie für diese Dokumente den Einreichvorgang im Web Client anstelle des Versands einer Nachricht, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. ▶Auch Entwürfe speichern Sollten Sie eine neue Nachricht noch nicht an die Landwirtschaftskammer NRW senden wollen, können Sie diese zunächst speichern. Diese wird Ihnen dann in dem Ordner „Entwürfe“ angezeigt. Die Entwürfe können jederzeit von Ihnen weiterbearbeitet und an die Landwirtschaftskammer NRW gesendet werden. Nach Eingang der Nachricht wird diese an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. ◀ Das elektronische Postfach ist Dreh- und Angelpunkt für die Kommunikation zwischen Antragssteller und Zahlstelle. Foto: imago/imagebroker ELAN | geboten. Wenn im aktuellen Jahr dieselben Teilschläge beantragt werden, können über den Button „Übernahme von Vorjahresdaten“ die Untergruppen vom Vorjahresdokument in das aktuelle Dokument übertragen werden. ▶Flächenmonitoring In dem Dokument „Überprüfung im Rahmen des Flächenmonitorings“ werden Ihnen nach der Antragsphase die Ergebnisse der Überprüfung im Rahmen des Flächenmonitorings bereitgestellt. Bei der Überprüfung wird jeder Fläche ein Ergebnis entsprechend den Ampelfarben zugeordnet. Der aktuelle Stand der Prüfung für Ihren Betrieb ist auch im GIS dargestellt. Hierzu blenden Sie über die Legende die Ebene „Ampel Flächenmonitoring“ ein. Ihre Flächen werden in den gleichen Farben dargestellt, die Sie auch in der Flächenaufstellung im Dokument vorfinden. Weitere Informationen zum Flächenmonitoring finden Sie auf Seite 75. In Anlehnung an den Ampel-Monitoring-Layer werden beim Layer „Ampel Öko-Regelung 5“ anhand der Ampelfarben und eines Infotextes Prüfergebnisse zum Vorhandensein der ÖR5-Kennarten-Pflanzen veröffentlicht. ▶Bindungen angeben Nach der Eingabe einer Kulturart werden Ihnen im Bindungsfenster alle Bindungen zur Auswahl angeboten, die für diese Kulturart zulässig sind, unabhängig davon, ob für mehrjährige Maßnahmen eine Grundbewilligung vorliegt. Im Fall einer Verpflichtungsübernahme von einem anderen Betrieb kann der jeweilige Antrag bereits im ersten Jahr nach der Verpflichtungsübernahme über ELAN gestellt werden, es ist kein Papierantrag notwendig. Beim ersten Öffnen sind die Bindungen zu den Maßnahmen AP, AF, B, B1, KUP, ÖR 3, ÖR 5, ÖR 7, zu der Sommerweidehaltung und dem Vertragsnaturschutz, wenn vorhanden, bereits aus dem Vorjahr vorgeblendet. Nicht alle Bindungen werden automatisch mit der Eingabe der Kulturart vergeben. In diesem Fall geben Sie, für den jeweiligen Teilschlag, in dem Fenster der Flächenbindungen die Bindungen für die Fördermaßnahmen an, die Sie beantragen möchten. Für jede Bindung muss eine neue Zeile angelegt werden. Für einige Maßnahmen ist außerdem eine Zusatzangabe zu der ausgewählten Bindung erforderlich. Im LE-Verzeichnis kann für den förderfähigen Landschaftselemente-Typ 1 Hecken oder Knicks die Bindung für den Vertragsnaturschutz vergeben werden. NEU: Die Vorbelegung der Bindungen aus dem Vorjahr beziehungsweise die Übernahme von Flächenbindungen Ratgeber Förderung 2026
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