Ratgeber Förderung 2026

72 Ratgeber Förderung 2026 | ELAN aus dem Vorjahr wurde um die Bindungen KUP (Niederwald mit Kurzumtrieb) und ÖR 5 (Öko-Regelung 5 – Kennarten in Dauergrünland Extensivierung) erweitert. Die Vorbelegung beziehungsweise die Übernahme der Bindung KUP erfolgt inklusive der Zusatzangaben. Da die Bindungen und Zusatzangaben von der ausgewählten Kulturart abhängig sind, kann die Änderung in eine andere, nicht zulässige Kulturart dazu führen, dass die vorgeblendeten oder aktiv gesetzten Bindungen und/oder Zusatzangaben automatisch gelöscht werden. Die Bindung A wird automatisch nach der Vergabe einer zulässigen Kulturart im Flächenverzeichnis oder GIS für die Teilschläge vorgeblendet. Wollen oder können Sie für Flächen keine Einkommensgrundstützung beantragen, löschen Sie die Bindung A, damit diese Flächen in der Flächenaufstellung der Anlage A aufgeführt werden. NEU: Liegen für einen Teilschlag mehrere gültige Bewilligungen für den Vertragsnaturschutz vor, kann die Bindung VNS im Flächenverzeichnis oder GIS mehrfach vergeben werden. Hier sind jeweils die Zusatzangaben der Bewilligungen (Behörde, Bewilligungsjahr, Aktenzeichen) anzugeben, damit dieser Teilschlag in die entsprechenden Flächenaufstellungen der jeweiligen Anträge übertragen werden kann. Für die Beantragung der Anlagen C, D, ÖR 2 und ÖR 4 sind keine Bindungen erforderlich. Hier ist nur die Beantragung im jeweiligen Antragsformular selber und die Angabe im Formular „Beantragung von Fördermaßnahmen“ notwendig. ▶Geographisches Informationssystem Schlag- und LE-Geometrien müssen mithilfe der GIS-Anwendung (Geographisches Informationssystem) eingezeichnet werden. Ihre Geometrien aus 2025 werden Ihnen als Vorjahresdaten im GIS-Editor vorgeblendet. Bei diesen Vorschlägen handelt es sich um Ihre Vorjahres-Antragsgeometrien, die gegebenenfalls durch die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle angepasst und bei der Auszahlung berücksichtigt wurden. Im Flächenverwalter können Sie diese Geometrien alle oder auch einzeln auswählen und bestätigen. Stimmen die Vorschläge nicht mit den im Antragsjahr bewirtschafteten Flächen überein oder haben sich die Flächengrößen oder Schlagformen verändert, können Sie die Vorjahresskizze löschen oder aber nach Bestätigung anpassen. Die verschiedenen Bearbeitungswerkzeuge ermöglichen eine komfortable Erstellung und Bearbeitung Ihrer Geometrien. Die angezeigten Feldblöcke und Landschaftselemente werden beim Öffnen aktualisiert. Damit stehen Ihnen immer die aktuellsten Daten zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Geodaten können flexibel in der Legende an- und abgeschaltet werden. Diese erhöhen die Übersichtlichkeit und ermöglichen das Einzeichnen von Flächen, die für die Förderung bestimmter Maßnahmen notwendig sind. NEU: Der Layer „Mähwiesen“ mit den Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen ist im GIS zur Information der Landwirte aufgenommen worden. ▶Hilfe durch Prüfung der GIS-Angaben Zur Überprüfung Ihrer eingezeichneten Geometrien werden diverse Geoprüfungen durchgeführt. Diese helfen Ihnen, Ihre beantragten Geometrien fehlerfrei in die Kulissen einzuzeichnen und spätere Nachbearbeitungen zu vermeiden. Vom Programm werden Überlappungen eigener, aktueller Schlaggeometrien automatisch korrigiert. Die „Nachbarflächen aktuelles Jahr“ zeigen anonymisiert alle Flächen von anderen Landwirten, die ihre Flächen schon bestätigt oder eingezeichnet und gespeichert haben. Wenn eine Überlappung mit einer oder mehreren aktuell beantragten Flächen von Nachbarn besteht, können Sie die Geometrie automatisch an die jeweiligen Nachbargrenzen anpassen. Die Überlappungen werden zum einfacheren Auffinden farblich hervorgehoben. Außerdem springt das Programm bei einem Klick auf die Fehlermeldung zu der entsprechenden Geometrie. Mithilfe des Werkzeugs „Geometrie abschneiden“ können Sie Ihre eingezeichneten Teilschlag-Geometrien an Feldblockgrenzen, Nachbarflächen oder an verschiedenen Kulissen, die in dem sich öffnenden Fenster angeboten werden, abschneiden. Für die LE-Geometrien ist ein Abschneiden an der LE-Referenz oder den Nachbarflächen möglich. ▶Abschluss mit Überprüfung des Antrags Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erfolgt eine Plausibilisierung Ihrer eingereichten Antragsdaten. Durch eine Hinweismeldung im Flächenverzeichnis werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass ein GISFehler vorliegt. Als Hilfestellung können Sie in der Legende die Kulissen „GIS-Fehler Antrag 2026“ und die zugehörige Informationsebene „Fehlerpunkte (GIS-Fehler Antrag) 2026“ auswählen. Bei dieser Kulisse handelt es sich um eine kombinierte Kulisse, in der unterschiedliche Fehler zusammengefasst werden. Es ist möglich, dass mehrere Fehlerflächen/Fehlerpunkte übereinander liegen. Durch mehrmaliges Klicken in die betroffene Fläche werden die Meldungen nacheinander im Map-Tipp angezeigt. Diese Kulisse erleichtert das Einzeichnen von Geometrien und Beheben der GIS-Fehler. ▶Hinweispunkte setzen Jedes Jahr werden mindestens für einen Teil Nordrhein-Westfalens neue Luftbilder bereitgestellt, anhand derer gegebenenfalls die Feldblöcke und Landschaftselemente angepasst werden. Sind Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung Änderungen der Referenzabgrenzungen, wie zum Beispiel Versiegelungen, Bebauungen, Ausgleichsmaßnahmen, bekannt, die in den vorliegenden Luftbildern noch nicht sichtbar sind, müssen diese in der GIS-Anwendung durch Hinweispunkte kenntlich gemacht werden. Ein Hinweis ist auch ratsam, wenn sich die Hauptbodennutzung und somit der Zuschnitt der Feldblöcke verändert. Der Hinweispunkt sollte genau an die Stelle gesetzt werden, an der eine Anpassung notwendig ist. In dem sich öffnenden Fenster tragen Sie zum Sachverhalt eine kurze und präzise Erläuterung ein. Im Falle einer Vergrößerung werden Sie durch das Programm bereits aufgefordert, einen Hinweispunkt zu setzen. Die Hinweispunkte werden von der Verwaltung ausgewertet und das Referenzsystem gegebenenfalls angepasst. Eine Mitteilung zur Änderung von Größen- oder Längen- beziehungsweise Breitenangaben eines Schlags oder Teilschlags mittels Hinweispunkten ist hingegen ausgeschlossen. Die jeweils eingezeichnete Schlaggeometrie ist allein für die Beantragung

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