73 Ratgeber Förderung 2026 ELAN | relevant. Diese kann also nicht über einen gesetzten Hinweispunkt nachträglich korrigiert werden. ▶Neuerungen in ELAN NEU: In dem Formular „Unternehmerdaten“ ist es ab 2026 notwendig, dass bei juristischen Personen und Personengesellschaften weitere Angaben zu den Gesellschaftern gemacht werden. NEU: Im Formular „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ ist es erforderlich, dass bei der ganzjährigen Beschäftigung einer zusätzlichen sozialversicherten Arbeitskraft diese namentlich angegeben wird. NEU: Im Auszahlungsantrag „Bedrohte Haus- und Nutztierrassen“ werden im Bestandsverzeichnis der Rinder und Pferde die vorhandenen Bewilligungsdaten in den Spalten der entsprechenden Altersgruppen vorgeblendet. Rassen, die aus einer Bewilligung vorgeblendet werden, für die im aktuellen Jahr kein Antrag gestellt werden soll, können durch einen Haken in der rechten Spalte „keine Beantragung im aktuellen Antragsjahr“ gekennzeichnet werden. NEU: Ab 2026 ist es erforderlich, dass in dem Formular Sommerweidehaltung die HIT-Betriebsstättennummern angegeben werden. Liegen diese Nummern bereits bei der Landwirtschaftskammer vor, werden diese im Formular vorgeblendet. NEU: In dem Antrag auf Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh wurde für die Bullenmast eine altersmäßige Unterteilung in Mastbullen „6 bis 24 Monate“ und „ab 24 Monate“ vorgenommen. NEU: Im Grundantrag und im Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz ist es ab diesem Jahr möglich, bis zu sieben Pakete für einen Teilschlag anzugeben. Bei allen Anlagen, für die Bindungen vergeben werden, erscheinen die beantragten Flächen automatisch über die jeweilige Flächenbindung als Liste in den Flächenaufstellungen. Grundlage der hier angezeigten Flächengröße ist die Größe der im GIS erfassten Geometrie, eventuell inklusive Landschaftselementen. Auszahlungen für einjährige und mehrjährige Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischen Landbau und Vertragsnaturschutz können – technisch gesehen – auch ohne vorliegende Grundbewilligung der jeweiligen Maßnahme im Vorjahr beantragt werden. Die Vergabemöglichkeit der Bindungen ist nur von der ausgewählten Kulturart abhängig. Unabhängig vom Bewilligungsstand werden alle Maßnahmen als Ordner im Dokumentenbaum angeboten. ▶Getrennte Ordner Für jede Maßnahme ist im Dokumentenbaum ein separater Ordner mit dem Antrag beziehungsweise der Anlage angelegt. Wenn zu den Maßnahmen „Vertragsnaturschutz“ oder „Bedrohte Haus- und Nutztierrassen“ mehrere Aktenzeichen vorliegen, werden die Flächen beziehungsweise Tiere zu den entsprechenden Aktenzeichen gesondert aufgeführt. In dem Dokument Bewilligung sind die Bewilligungsdaten aus dem Vorjahr vorhanden. Bewilligungsdaten können jedoch nur dann vom Programm automatisch angezeigt werden, wenn eine gültige Bewilligung vorliegt. Lesen Sie im Vorfeld der Antragstellung Erklärungen, Verpflichtungen sowie Hinweise, Merkblätter und Erläuterungen zu den jeweiligen Fördermaßnahmen und Formularen. Diese sind in ELAN maßnahmenspezifisch hinterlegt. ▶Hochladen von Dateien Es besteht die Möglichkeit, im ELANProgramm in verschiedenen Formularen über den Button „Datei hochladen“ PDF-Dokumente (zum Beispiel Bescheide, Bescheinigungen, Nachweise und Verträge) hochzuladen und mit dem Einreichvorgang an die Landwirtschaftskammer zu übermitteln. Die Dokumente müssen als unverschlüsselte PDF-Datei ohne Passwortschutz vorliegen. Mithilfe dieser Funktion ist es nicht notwendig, die Dokumente schriftlich bei der Kreisstelle einzureichen. Nach dem erfolgreichen Einreichen wird in der Quittung in der Spalte „Anzahl der im Formular hochgeladenen Dateien“ die Anzahl der hochgeladenen Dokumente je Formular angegeben. ▶Kontrolle hilft beim fehlerfreien Antrag Während der Bearbeitung Ihres Antrags führt das Programm ständige Datenkontrollen durch. Erkannte Fehler werden gemeldet und unter dem Programmpunkt „Meldungen“ angezeigt. Die Anzeige erfolgt sortiert nach Formularen sowie nach der Schwere der Fehler. Mit einem Klick auf die jeweilige Meldung springt das Programm in das dazugehörige Formular und an die betroffene Stelle. Zusätzlich wird in den Formularen selber durch Symbole auf Fehler hingewiesen, die beim Anklicken den jeweiligen Fehlertext anzeigen. In dem Programmpunkt „Meldungen“ befindet sich ein Button zum Ausdrucken der Fehler. Auch im Ausdruck werden die Meldungen sortiert nach Formularen und nach der Fehlerschwere dargestellt. Bearbeiten Sie alle schwerwiegenden Fehlermeldungen, die mit einem roten „X“ gekennzeichnet sind, da diese ein Einreichen verhindern. Wenn für ein Formular eine Ausschlussprüfung ausgegeben wird, wird dieses Formular nicht mit eingereicht, weitere Fehlermeldungen dieses Formulars brauchen Sie nicht zu bearbeiten. ▶Antrag einreichen Der elektronische Antrag muss bei der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen bis 15. Mai 2026 eingehen. Grundanträge sind bis zum 30. Juni 2026 einzureichen. Grundanträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden abgelehnt. Wenn es mal hakt, gibt es diverse Hilfestellungen von der Landwirtschaftskammer. Foto: landpixel
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