Ratgeber Förderung 2026 Die elektronische Datenübermittlung per Internet ist ausreichend. Als Bestätigung einer erfolgreichen elektronischen Datenübermittlung wird eine Quittung ausgegeben. Sie müssen diese Quittung weder unterschreiben noch bei der Kreisstelle einreichen. Sie ist ausschließlich für Ihre persönlichen Unterlagen gedacht. Die Quittung dokumentiert die Übermittlung und die Übertragung aller Antragsdaten samt Anlagen. Zusätzlich zu der elektronischen Datenübermittlung sind gegebenenfalls bestimmte Originalunterlagen zum Antrag einzureichen, zum Beispiel Bescheinigungen. Eingangsfrist für die meisten Belege ist auch hier der 15. Mai 2026. Über die Funktion „Einreichen“ können Sie den Einreichvorgang starten, wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und die Fehlermeldungen beseitigt haben. Kontrollieren Sie vor dem Einreichen sorgfältig, ob die Aufstellung der einzureichenden Dokumente vollständig ist und Sie keine gravierenden Fehler mehr in der Kontrollliste haben. Nach dem erfolgreichen Einreichen erscheint eine Einreichbestätigung und Sie können die Quittung öffnen und ausdrucken. Die mit ELAN eingereichten Vertragsnaturschutzanträge werden automatisch an die zuständigen Bewilligungsbehörden weitergeleitet. Sie erhalten nach dem erfolgreichen Datenimport Ihrer Antragsdaten eine automatische Eingangsbestätigung an die in den Unternehmerdaten angegebene E-Mail-Adresse. ▶So gehen Antragsänderungen Sie haben die Möglichkeit, Antragsänderungen über das ELAN-Programm mitzuteilen. Ein Zurückziehen von Anträgen kann schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen. Als weitere Möglichkeit können Anträge über das Antragstellerpostfach zurückgezogen werden. Hierzu muss deutlich der Name, die Absicht, den Antrag zurückzunehmen, und die Bezeichnung, welcher Antrag zurückgezogen werden soll, ersichtlich sein. Haben Sie Ihren Antrag bereits eingereicht und möchten die gemachten Angaben ändern und erneut einreichen, können Sie in dem jeweiligen Formular eine neue Version anlegen. Diese Version kann, wie gewohnt, bearbeitet und eingereicht werden. Die erzeugten Formulare werden mit einer Versionsnummer durchnummeriert. Eine Bearbeitung des Antrags ist nur in der jeweils letzten Version möglich. Reichen Sie bitte den endgültigen Stand des Formulars ein und nicht nur die Änderungen. Wenn bei der Bearbeitung unbeabsichtigt bearbeitbare Versionen von Formularen erstellt werden und diese im Einreichvorgang ohne Änderungen mit übermittelt werden, stellt dies kein Problem dar. ▶Übersicht über Antragsänderungen Ihre vorgenommenen Änderungen können Sie den Änderungsübersichten im Flächenverzeichnis beziehungsweise bei den Landschaftselementen entnehmen. Diese können im Flächenverzeichnis oder Landschaftselementeverzeichnis über den Button „Übersicht Änderungen“ geöffnet werden. Diese Übersicht beinhaltet eine Gegenüberstellung Ihrer Flächen beziehungsweise Landschaftselemente der originalen Version mit den Flächen beziehungsweise Landschaftselementen der geänderten Version. Direkt über der Flächenaufstellung wird angezeigt, welche Versionen des Flächen- beziehungsweise Landschaftselementeverzeichnisses aktuell miteinander verglichen werden. Dabei können Sie mit den Häkchen auswählen, welche Zeilen Sie angezeigt bekommen wollen: gleiche Zeilen, geänderte Zeilen (beinhaltet auch die geänderte Lage von Geometrien und Schlagbezeichnungen), hinzugefügte Zeilen oder entfallene Zeilen. ▶Datenaktualisierung Nach der Antragsphase wird im ELANProgramm die regelmäßige Aktualisierung Ihrer Flächenantragsdaten mit den Daten der Verwaltung der EU-Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer freigeschaltet. Diese Daten umfassen Geo- und Attributdaten Ihrer Teilschläge und Landschaftselemente wie Flächengröße, Nutzung und Bindungen. Hintergrund ist, dass bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres grundsätzlich sanktionsfreie Antragsänderungen beziehungsweise Rücknahmen von Flächen möglich sind. Sofern durch die Verwaltung der EUZahlstelle eine Abweichung bei Ihrem Flächenantrag festgestellt wird beziehungsweise wurde, werden Sie bei der nächsten Anmeldung im ELAN mit einer Meldung hierauf aufmerksam gemacht. Wenn Sie diese Meldung mit dem Button OK bestätigen, werden die Daten Ihres Antrags automatisch aktualisiert. Anschließend wird Ihr Betrieb im Programm mit den aktuellen Flächendaten geladen. Eine Aufstellung über die Aktualisierungen können Sie in den Formularen „Flächenverzeichnis“ und im Landschaftselementeverzeichnis über den Button „Übersicht Änderungen“ öffnen. Da es sich im Regelfall um sanktionsfreie Antragsanpassungen handelt, besteht in der Regel auch kein Handlungsbedarf. Sollten Sie die aktualisierten Flächendaten dennoch ändern wollen, können Sie bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres die Funktion des Mehrfacheinreichens nutzen und eine korrigierte Version Ihres Antrags einreichen. ◀ Der Aufwand lohnt sich. Denn die Agrarprämien leisten für viele Betriebe nach wie vor einen wichtigen Beitrag zum Einkommen. Foto: imago/INSADCO | ELAN 74
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