Ratgeber Förderung 2026

75 Ratgeber Förderung 2026 FLÄCHENMONITORING | Das Flächenmonitoring im Sinne des Agrarförderrechts bezeichnet eine dauerhafte Beobachtung aller beantragten landwirtschaftlichen Flächen anhand von Satellitendaten. Dabei erfolgen automatisierte Auswertungen von Satellitenbild-Zeitreihen, insbesondere von Sentineldaten aus dem Copernicus-Programm, mithilfe von künstlicher Intelligenz. Diese Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 m. Sollte eine Auswertung auf Grundlage dieser Bilder kein eindeutiges Ergebnis liefern, weil die Fläche möglicherweise zu klein ist, es sich um eine selten angebaute Kulturart handelt oder die Fläche aufgrund der Wetterlage mittels Satellit nicht ausreichend einsehbar war, werden weitere Methoden zur Aufklärung hinzugenommen. Als weitere Aufklärungsmethoden kommen automatisierte und manuelle Auswertungen höher aufgelöster Bilder mit einer Auflösung von 3 m oder schnelle Feldkontrollen vor Ort in Betracht. Ergänzend können gelbe Ergebnisse durch das Einreichen von Fotos aufgeklärt werden. Das Einreichen von Fotos durch Antragstellende setzt eine verwaltungsseitig erstellte Foto-Anfrage in der Foto-App MonaNRW voraus. Näheres zu der Erstellung der Fotoanfragen ist ab Seite 78 dargestellt. ▶Satellit kommt zum Einsatz Das Flächenmonitoring wird in Nordrhein-Westfalen für alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen angewendet. Es werden analog zum Vorjahr folgende Fördervoraussetzungen über Satellitenbilder geprüft: # Richtigkeit der im Flächenverzeichnis angegebenen Kulturart, # ganzjährige Beihilfefähigkeit der Flächen, # Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland, # Durchführung der Mindesttätigkeit auf Brachen sowie # Einhaltung des Sperrzeitraums/der Schutzperiode auf Brachen (Konditionalität). ▶Hauptkulturart wird überprüft Für jeden Schlag beziehungsweise Teilschlag ist die Hauptnutzung beziehungsweise die Hauptkultur im jeweiligen Antragsjahr anzugeben. Darunter ist die Kultur zu verstehen, die sich im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf dem Schlag befindet. Von der Ernte oder dem Umbruch einer Kultur bis zur Aussaat der nachfolgenden Kultur ist grundsätzlich weiterhin die geerntete oder umgebrochene Kultur maßgeblich. Die Angabe der Hauptkultur erfolgt anhand einer Liste der zulässigen Fruchtarten, siehe Seite 18. ▶Ganzjährig beihilfefähig? Eine Fläche ist dann beihilfefähig, wenn sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Antragsjahres, also das gesamte Jahr über, hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt wird. Auch die Satelliten schauen drauf Das bereits etablierte satellitengestützte Flächenmonitoring soll auch in 2026 fortgeführt werden. Ziel ist dabei unter anderem, den Kontrollaufwand vor Ort zu verringern und den Antragstellenden zu helfen, die Anforderungen einzuhalten. Bei Vorliegen entsprechender Foto-Anfragen können die Antragstellenden mitwirken und sogenannte gelbe Flächen aufklären. Tanja Reinermann informiert. Gelbe Ampelergebnisse können anhand schneller Feldkontrollen aufgeklärt werden. Dabei handelt es sich um Einzelflächenüberprüfungen, die ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Foto: imago/Panthermedia

RkJQdWJsaXNoZXIy ODA5MjY=