Ratgeber Förderung 2026

82 Ratgeber Förderung 2026 | FLIK UND FLEK Feldblöcke sind zusammenhängend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von erkennbaren Grenzen wie zum Beispiel Straßen, Wegen, Gräben, Flüssen oder Waldrändern umgeben sind. Ein Feldblock wird nur mit einer Hauptbodennutzungsart (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkultur, förderfähig zweite Säule, Sonstiges, Topfpflanzen) bewirtschaftet. Er kann aber unterschiedliche Kulturarten aufweisen (zum Beispiel unterschiedliche Ackerkulturen wie Mais oder Sommerweizen). Ein Feldblock kann von einem oder mehreren Landwirten bewirtschaftet werden. Feldblöcke enden an der Bundeslandgrenze NordrheinWestfalens. Jeder Feldblock hat einen Flächenidentifikator (FLIK). Bei Landschaftselementen handelt es sich um kleinflächige Bestandteile des Naturraums mit besonderer ökologischer Funktion. Sie liegen entweder innerhalb eines Feldblocks oder grenzen unmittelbar an diesen an. Landschaftselemente besitzen einen gesonderten Flächenidentifikator (FLEK). Sofern der erforderliche Flächenidentifikator (FLIK oder FLEK) bekannt ist, kann die Fläche hierüber im ELAN-Programm in der Maske GIS aufgerufen werden. Die Referenzen stellen die maximal beihilfefähige Fläche dar. Die Förderung einer außerhalb eines Feldblocks gelegenen Fläche ist nicht möglich. ▶Es gibt neue Luftbilder In diesem Jahr werden für etwa die halbe Fläche des Landes NordrheinWestfalen neue Luftbilder durch die Landesvermessung/Geobasis NRW bereitgestellt. Die Luftbildbefliegungen finden im Regelfall von März bis August statt. Die Bilddaten werden im Jahresverlauf des gleichen Jahres mit einem gewissen Zeitversatz bereitgestellt. Es handelt sich dabei um vorläufige Orthofotos (vDOP). Die neuen Luftbilder werden nach Verfügbarkeit direkt in ELAN-NRW eingebunden; das bedeutet, dass der in ELAN hinterlegte Luftbilddatenbestand im Jahresverlauf aktualisiert wird. Dadurch ergeben sich Vorteile für das ELAN-Antragsverfahren, denn je aktueller die Luftbilder die jeweilige Situation vor Ort widerspiegeln, umso exakter können die Schlaggrenzen eingezeichnet werden. Antragsänderungen sind bis zum 30. September zulässig. ▶Aktualisierung der Feldblöcke Nach den EU-Vorgaben soll der Referenzdatenbestand die Situation vor Ort korrekt widerspiegeln, auch damit die Schlaggrenzen mithilfe des Referenzsystems zuverlässig überprüft werden können. Deshalb dient das neue Luftbildmaterial regelmäßig als Grundlage, um die Feldblockgrenzen zu überprüfen und bei Bedarf an die auf dem Luftbild ersichtlichen tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Dabei kann der Feldblock sowohl verkleinert als auch vergrößert werden. Beispielsweise wird die Feldblockgrenze geändert, wenn eine Baumaßnahme erkennbar ist oder der bisherige Grenzverlauf offensichtlich nicht zum Luftbild passt. Auch können Feldblockvereinigungen oder Teilungen in Betracht kommen, weil sich zum Beispiel die Flächennutzung geändert hat. Unabhängig davon sollen bekannte Änderungen, die in den vorliegenden Luftbildern noch nicht sichtbar sind, vom Antragstellenden im ELAN-Antrag durch das Setzen von Hinweispunkten kenntlich gemacht werden. Beispiele für das Setzen von Hinweispunkten sind Versiegelungen, Bebauungen, Ausgleichsmaßnahmen oder sonstige notwendige Referenzanpassungen. Weitere Informationen zum Setzen von Hinweispunkten gibt der Beitrag zur Antragsstellung in ELAN (siehe Seite 68). Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen in NRW bewirtschaften beziehungsweise beantragen möchten, für die bislang aber noch kein Feldblock existiert, sollten sich an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer wenden. In diesem Fall sind zwingend entsprechende Nachweise über das Nutzungsrecht, beispielsweise Pachtverträge oder Grundbuchauszüge, bei der Kreisstelle vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW. ◀ Feldblöcke als Referenz Landwirtschaftliche Flächen werden im Bereich der Agrarförderung in einem geographischen Referenzsystem erfasst. In Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte Feldblocksystem zur Identifizierung und Lagebestimmung von beantragten Flächen eingesetzt. Es berichtet Tanja Reinermann. Feldblöcke sind definiert als Flächen gleicher Hauptbodennutzung, die erkennbar abgegrenzt sind. Foto: imago/photothek

RkJQdWJsaXNoZXIy ODA5MjY=