Ratgeber Förderung 2026

81 Ratgeber Förderung 2026 Flächenkontrollen konzentrieren sich auf Auflagen, die nicht über das Flächenmonitoring erfasst werden können. Foto: landpixel VOR-ORT-KONTROLLE | # Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) – etwa Dauergrünlanderhalt, Erosionsschutz, Bodenbedeckung, Schutz von Landschaftselementen sowie Mindestschutz von Mooren und Feuchtgebieten. Ausführliche Informationen zu den Grundanforderungen und Standards entnehmen Sie bitte dem Artikel Konditionalität auf Seite 33. Die Kontrollen zu GLÖZ sowie zu den GAB‑Bereichen Vogelschutz und FFH führt der Technische Prüfdienst durch. Andere Fachrechtsvorgaben werden von den jeweils zuständigen Behörden kontrolliert. ▶Prüffeststellungen und Folgen von Verstößen Nach Abschluss der Kontrolle informiert der Prüfer den Betrieb zunächst mündlich über das Ergebnis der Kontrolle. Bei Feststellungen im Flächenbereich erhält der Antragsteller eine vorläufige Mitteilung. Stellt sich ein Verstoß heraus, kann der Betrieb im Anhörungsverfahren Stellung nehmen. Je nach Schwere des Verstoßes wird die Prämie anteilig gekürzt. Bei Konditionalitätskontrollen durch Fachrechtsbehörden erfolgt die Information ebenfalls durch die zuständige Behörde. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Bußgelder eingeleitet werden. Wichtig: Die Konditionalität ersetzt das nationale Fachrecht nicht. Verstöße gegen Fachrecht können unabhängig von EU‑Kürzungen geahndet werden. Eine Kürzung der EU‑Zahlungen erfolgt nur, wenn gleichzeitig gegen Konditionalitätsvorgaben verstoßen wurde. ▶Verweigerung der Kontrolle Wird die Durchführung der Vor-OrtKontrolle verhindert, führt dies zur Ablehnung des gesamten Beihilfeantrags. In der Praxis kommt dies selten vor. Ist die Mitwirkung des Antragstellers nicht zwingend erforderlich, kann die Kontrolle auch ohne seine Anwesenheit stattfinden. ▶Ergänzende Prüfung von Einzelflächen Neben den regulären Vor-Ort-Kontrollen können zusätzliche Prüfungen einzelner Flächen notwendig werden, wenn das satellitengestützte Flächenmonitoring bestimmte Sachverhalte nicht eindeutig klären kann. Diese kurzfristigen Feldkontrollen erfolgen unangekündigt und werden entweder vom Technischen Prüfdienst oder von beauftragten Dienstleistern durchgeführt. Die Ergebnisse fließen – wie alle Monitoring-Feststellungen – in den Ampel-Layer in ELAN ein. Nähere Informationen zum Flächenmonitoring entnehmen Sie bitte dem Artikel „Flächenmonitoring“, Seite 75. ◀

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