Ratgeber Förderung 2026

80 Ratgeber Förderung 2026 | VOR-ORT-KONTROLLE Bei flächenbezogenen Maßnahmen der ersten und zweiten Säule wird jährlich eine Stichprobe von rund 3 % aller Antragsteller überprüft. In Nordrhein-Westfalen betrifft dies etwa 1 500 Betriebe, die in sämtlichen beantragten Maßnahmen vollständig kontrolliert werden. Bei ELER‑Tierschutzmaßnahmen sowie bei den gekoppelten Tierprämien (Mutterkühe, Schafe, Ziegen) liegt die Kontrollquote bei mindestens 3 %. Im Bereich der Konditionalität muss mindestens 1 % aller Begünstigten geprüft werden. Die Auswahl der Betriebe erfolgt teils zufällig, teils risikoorientiert. Rund ein Viertel der Betriebe wird per Zufall gezogen, die übrigen anhand einer Risikoanalyse auf Basis der Vorjahresdaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Betrieb bereits im Vorjahr kontrolliert wurde. Folglich ist es möglich, dass ein Betrieb in mehreren Jahren für Kontrollen (in unterschiedlichen Maßnahmen) ausgewählt wird. ▶Ankündigung kein Muss Eine Vor-Ort-Kontrolle ist grundsätzlich auch ohne vorherige Ankündigung zulässig. Wenn es rechtlich möglich ist, informiert der Prüfdienst die Betriebe jedoch vorab. Für Flächenkontrollen gilt eine maximale Vorankündigungsfrist von 14 Tagen, für Tierkontrollen von zwei Tagen. Wird der Prüfzweck durch eine Ankündigung gefährdet, entfällt diese. Zu Beginn der Kontrolle erläutert der Prüfer Anlass, Umfang und Ablauf. Je nach Prüfart kann die Mitwirkung des Antragstellers erforderlich sein. Am Ende findet ein Abschlussgespräch statt. ▶Flächen- und Tierkontrollen Bei Flächen- und Tierkontrollen geht es darum, die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Beihilfen zu überprüfen. Flächenkontrollen konzentrieren sich auf Auflagen, die nicht über das Flächenmonitoring erfasst werden können. Dazu zählen etwa Nutzungs- oder Bearbeitungsverbote, Aussaattermine, Verzicht auf Düngung oder Pflanzenschutz, Befahrensverbote oder die Verwendung bestimmter Saatgutmischungen. Die Prüfer begehen die Flächen und kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben. Vermessungen erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa bei baubedingten Veränderungen oder zur Erfassung der Ausmaße eines Verstoßes. Bei einigen Maßnahmen sind zusätzlich Belegprüfungen notwendig. So müssen bei Buntbrachen beispielsweise Rechnungen, Lieferscheine oder Etiketten vorgelegt werden, um die verwendete Saatgutmischung nachzuweisen. Die entsprechenden Unterlagen müssen daher sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Tierkontrollen wird unter anderem geprüft, ob die Haltungsbedingungen den Fördervoraussetzungen entsprechen – etwa bei Maßnahmen, die eine bestimmte Einstreu vorschreiben. Bei gekoppelten Tierprämien wird unter anderem kontrolliert, ob die gemeldeten Tiere während des gesamten Haltungszeitraums tatsächlich im Betrieb waren. Dazu werden sowohl die Tiere selbst als auch das Bestandsregister überprüft. ▶Konditionalität Die Einhaltung der Konditionalität ist für alle Betriebe verpflichtend, die EU‑Agrarförderung erhalten. Sie umfasst Anforderungen an die Betriebsführung und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Kontrollen werden das ganze Jahr über durchgeführt. Konkret umfasst die Konditionalität folgende Bereiche: # Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) – darunter Regelungen zum Wasser-, Tier- und Pflanzenschutz sowie Vorgaben zum Schutz von FFH‑ und Vogelschutzgebieten. Wenn Prüfer kommen EU-Prämienzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe sind an verschiedene Vorgaben geknüpft. Ob diese eingehalten werden, wird im Rahmen der sogenannten Vor-Ort-Kontrollen (VOK) überprüft. Zuständig dafür ist der Technische Prüfdienst der EU‑Zahlstelle, der sowohl Flächen- und Tierkontrollen als auch Prüfungen zur Konditionalität durchführt. Im folgenden Beitrag erläutert Sandra Witt, wie diese Kontrollen ablaufen und welche Bedeutung sie für die Betriebe haben. hungsweise der Antragstellerin im Austausch. Sachverhalte können zum Beispiel die Beseitigung von Landschaftselementen, Pfluganzeigen, Wiedereinsaatprüfungen oder kurz vor Fristende noch nicht erbrachte Mindesttätigkeiten sein. ▶So bekommt man App und Foto-Anfragen Die App steht in den App-Stores zum Download bereit. Sie ist sowohl für die Betriebssysteme Android als auch iOS verfügbar. Der Download kann über die dargestellten Foto-QR-Codes gestartet werden. Die Bereitstellung erster Foto-Anfragen erfolgt für die Antragstellenden der Öko-Regelung 5 zeitnah nach Antragseinreichung; für den Nachweis der beantragten Kulturart im Juni. Über das Vorliegen von Foto-Anfragen in der App wird über das Antragstellerpostfach in ELAN-NRW informiert. Zudem wird per E-Mail auf das Vorliegen eines neuen Schreibens im Antragstellerpostfach hingewiesen. Durch eine regelmäßige Synchronisation in der App (Datenaktualisierung) werden die bereits vorhandenen Anfragen aktualisiert. Durch Antragsänderungen nicht mehr relevante Anfragen entfallen so aus der App. Auch Geometrieveränderungen der angefragten Fläche sowie Fristverlängerungen werden nur auf diese Weise aktualisiert. ▶Hier gibt es Unterstützung Hinweise zu Unterstützung und Support finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW: https:// www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/monanrw/index.htms Dort gibt es erklärende Videos, Handbücher und gegebenenfalls hilft auch der FragenAntworten-Bereich weiter (FAQ). Darüber hinaus stehen die Kreisstellen, sowie eine technische Hotline als Ansprechpartner zur Verfügung. ◀

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