79 Ratgeber Förderung 2026 Mithilfe von QR-Codes gelangen Sie in die App-Stores und können sich dort die MonaApp herunterladen. Fotos einreichen geht ganz einfach 1. Melden Sie sich über Ihre ZID-Betriebsnummer und der HIT/ZID-PIN an. 2. Ihre Anfragen werden Ihnen direkt in MonaNRW bereitgestellt. 3. Über „Daten aktualisieren“ rufen Sie den aktuellen Stand ab. 4. Öffnen Sie eine einzelne Anfrage über die Kartenansicht oder die Liste. 5. M onaNRW hilft Ihnen bei der Navigation zur Fläche und unterstützt Sie bei der Anfragenbearbeitung. 6. Nehmen Sie vor Ort Fotos auf (auch offline möglich) und übermitteln Sie diese (sobald Sie wieder online sind) an die Zahlstelle. 7. Öko-Regelung 5: Der Kennartenbestimmungsdienst kann nur online genutzt werden. Es können auch bereits aufgenommene Fotos bestimmt werden. Eine Bestimmung muss daher nicht auf der Fläche erfolgen. 8. Nach Einreichung werden die Fotos durch die EUZahlstelle in der Regel automatisiert geprüft. die vorgefundenen Kennarten dokumentieren und die aufgenommenen Fotos einreichen. In MonaNRW wird eine speziell für die Agrarförderung entwickelte Kennartenbestimmungsfunktion bereitgestellt, sodass Antragstellende bereits vor Einreichung der Fotos prüfen können, ob auf den aufgenommenen Fotos förderfähige Kennarten erkannt werden. Eine Einreichung kann immer dann erfolgen, wenn die Dokumentation für einen Schlag vollständig ist. Es müssen nicht alle Schläge gleichzeitig eingereicht werden. Die Sichtung der eingereichten Fotos beziehungsweise Kennartennachweise sowie die Auswertung der noch nicht über die Kennartenfunktion der App bestimmten Fotos durch die Zahlstelle erfolgt möglichst zeitnah zur Foto-Einreichung. Eine frühzeitige Übermittlung der Kennartennachweise bringt den Vorteil mit sich, dass bei unplausiblen Fotonachweisen auch eine zeitnahe Rückmeldung an den Antragstellenden erfolgen kann. Sollte auf einem Foto keine förderfähige Kennart erkannt worden sein, etwa weil der Kennartenbestimmungsdienst nicht genutzt wurde, kann es grundsätzlich eine weitere Nachweismöglichkeit durch Bereitstellung einer neuen Foto-Anfrage geben. Bei allen Antragstellenden, die ihre Nachweise nicht bis zum Fristende am 15. August einreichen beziehungsweise vervollständigen, wird der Antrag sanktionsfrei angepasst. ▶Einsatz beim Flächenmonitoring Die Beantwortung von Foto-Anfragen im Rahmen des satellitengestützten Flächenmonitorings ist grundsätzlich freiwillig, wird aber im eigenen Interesse empfohlen. Da Fotonachweise insbesondere zur Bestimmung seltener oder schwer über die Satellitendaten erkennbarer Kulturen gut geeignet sind, sollten Foto-Anfragen hierfür im Juni bereitgestellt werden. Etwa im Oktober werden voraussichtlich weitere Foto-Anfragen zum Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland und zur Mindesttätigkeit auf Brachen erstellt. Die übermittelten Fotos werden von der EU-Zahlstelle für die Sachverhaltsaufklärung im Rahmen des satellitengestützten Flächenmonitorings genutzt. Sofern sich Sachverhalte mithilfe der Fotos final bewerten lassen, kann diesbezüglich auf schnelle Feldkontrollen vor Ort durch den Prüfdienst oder beauftragte Dienstleister verzichtet werden. Dadurch kann frühzeitig eine abschließende Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen werden. Zudem helfen georeferenzierte Fotos dabei, die Qualität des Flächenmonitoringverfahrens zu verbessern. Für alle Sachverhalte können Antragstellende auch eine Vorab-Dokumentation vornehmen (Foto-Aufnahme auf „Vorrat“). Diese Fotos können dann beim Vorliegen einer entsprechenden Foto-Anfrage einer Fläche zugeordnet und hochgeladen werden. Bei der Foto-Aufnahme auf Vorrat ist zu beachten, dass die Fotos bis zum Hochladen lokal auf dem jeweiligen Gerät gespeichert werden. ▶Foto-Anfragen durch die Kreisstellen Ergänzend zu den bereits dargestellten Anwendungsfällen können auch die Kreisstellen im Rahmen der Antragsbearbeitung Foto-Anfragen erstellen. Diese werden in der App als sonstige Foto-Anfragen dargestellt. Zu den konkret einzureichenden Inhalten, die auf den Fotos dargestellt werden sollen, ist die Kreisstelle mit dem jeweiligen Antragsteller bezieFLÄCHENMONITORING |
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