Ratgeber Förderung 2026 Mithilfe der App MonaNRW können Antragstellende Foto-Anfragen durch Aufnahme georeferenzierter Fotos ihrer landwirtschaftlichen Flächen beantworten. Vorteile der App-Nutzung ergeben sich jedoch nicht nur bei vorliegenden Foto-Anfragen. Die Nutzung der App ist für alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus NRW interessant, denn unabhängig von Foto-Anfragen kann der aktuelle Stand aller beantragten Flächen über den Layer „Betriebsflächen“ eingesehen werden. Darüber hinaus wird auf der Übersichtsseite dargestellt, wann die letzte Antragsänderung im ELAN-Programm erfolgte. Da diese auch verwaltungsseitig erfolgen kann, ist dieser Hinweis hilfreich, um den Stand des Antrags vor dem Fristende zur sanktionslosen Änderung am 30. September verfolgen zu können. Auch Fotos auf Vorrat können ohne vorliegende Fotoanfrage aufgenommen werden. Bevollmächtigte können sich über die App für den jeweils zu betreuenden Betrieb anmelden. ▶Einsatz bei Öko-Regelung 5 Wie bereits im Vorjahr sind auch 2026 drei Anwendungsfälle von möglichen Foto-Anfragen zu unterscheiden: # Kennarten-Dokumentation (ÖkoRegelung 5), # satellitengestütztes Flächenmonitoring und # Foto-Anfragen der Kreisstelle. Die Dokumentation der im Rahmen der Öko-Regelung 5 geforderten Nachweise erfolgt durch die Antragstellenden zwingend digital anhand von Fotos. Dazu werden zeitnah nach Antragstellung Foto-Anfragen in der App MonaNRW bereitgestellt. Über diese können die Antragstellenden Auch bei seltener angebauten Kulturen können mit der Mona-App übermittelte Bilder helfen, die Beihilfefähigkeit einer Fläche zu klären. Foto: imago/peopleimages.com Mona-App: Geknipst und geklärt Die zur Unterstützung der Agrarförderung in 2025 flächendeckend eingeführte kostenlose Foto-App MonaNRW (Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen) wird auch in 2026 wieder angeboten. Über den Einsatz und die moderat auszuweitende Nutzung der Handy-App informiert Tanja Reinermann. 78| FLÄCHENMONITORING Was ist noch wichtig? Zum Beginn der Antragsfrist am 15. März findet ein WirtschaftsjahrWechsel in der App statt. Über ein Hinweisfenster in der App werden die Nutzer darüber informiert und erhalten in dem Zuge die Möglichkeit, die Vorjahresfotos zu sichern, also zu exportieren. Anschließend werden die Vorjahres-Fotos gelöscht. Eine Fotoanfrage kann unterschiedliche Statuswerte haben. Der Status „in Arbeit“ bedeutet, dass die Fotoanfrage derzeit durch den App-Nutzer bearbeitet wird. Besonders wichtig ist, dass der Status „erfasst“ darstellt, dass die Fotoanfrage bereit zum Hochladen ist, die Daten jedoch noch nicht an die Zahlstelle übertragen wurden. Erst wenn der Status „hochgeladen“ erreicht ist, liegen alle Daten vollständig in der EU-Zahlstelle vor. Die einzelnen Statusangaben und deren Erläuterung finden Sie in der Darstellung „Liste und Erklärung Statuswerte“. ◀
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