77 Ratgeber Förderung 2026 FLÄCHENMONITORING | Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass für bestimmte Flächen ergänzend Foto-Anfragen in der Foto-App MonaNRW erstellt werden. Zusätzlich werden auch im Rahmen von schnellen Feldkontrollen vor Ort, sowohl durch den Technischen Prüfdienst der EUZahlstelle als auch durch beauftragte Dienstleister, gelbe Ampelergebnisse aufgeklärt. Da es sich hierbei nicht um betriebsbezogene Kontrollen, sondern um Einzelflächenüberprüfungen handelt, finden diese Überprüfungen ohne vorherige Ankündigung statt. Die Ergebnisse aus den schnellen Feldkontrollen werden – analog zu den anderen, finalen Flächenmonitoring-Feststellungen – in den „Ampel-Layer“ übernommen. Das Flächenmonitoring bringt den Vorteil mit sich, dass die automatisiert geprüften Fördervoraussetzungen nicht mehr im Rahmen von betriebsbezogenen Kontrollstichproben vor Ort geprüft werden müssen. Im Rahmen von betriebsbezogenen VorOrt-Kontrollen konzentriert sich die Prüfung somit auf diejenigen Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen, die sich nicht über das Flächenmonitoring kontrollieren lassen (Beispiele: Bearbeitungs-/Nutzungsverzicht, Aussaattermine, Düngungs- und Pflanzenschutzmittelverzicht, Befahrensverbote, Verwendung der zulässigen Saatgutmischung). Nähere Informationen zu den Vor-Ort-Kontrollen siehe Seite 80. ▶Mithilfe durch FotoApp sinnvoll Nach Einführung der kostenlosen FotoApp MonaNRW im Jahr 2025 soll die Nutzung der App in 2026 weiter etabliert werden. Es ist eine moderate Ausweitung hinsichtlich der Erstellung von Foto-Anfragen geplant. Mithilfe der App können Antragsteller georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Flächen aufnehmen und an die Zahlstelle übermitteln. Auch eine Vorab-Dokumentation bei der Bewirtschaftung der Fläche ist möglich, sodass bei später eingehender FotoAnfrage eine Zuordnung der bereits gemachten Fotos erfolgen kann. FotoAnfragen können in diesem Zusammenhang für folgende Fördervoraussetzungen erstellt werden: # Richtigkeit der im Flächenverzeichnis angegebenen Kulturart, # Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland sowie # Durchführung der Mindesttätigkeit auf Brachen. Im Rahmen des satellitengestützten Flächenmonitorings ist die Beantwortung von möglichen Foto-Anfragen zwar grundsätzlich freiwillig, aber im eigenen Interesse sinnvoll. Teilnehmende Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen damit die Möglichkeit, bei unklaren Sachverhalten, das heißt bei gelben Ampelergebnissen ihrer Flächen, die Einhaltung von Fördervoraussetzungen mittels georeferenzierter Fotos nachzuweisen und unklare Feststellungen aus dem Flächenmonitoring aufzulösen. Schnelle Feldkontrollen vor Ort durch die Zahlstelle wären dann nicht mehr erforderlich. ◀ Auf Dauergrünland kann die Vorgabe einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf der Fläche auch mit einer Beweidung erfüllt werden. Foto: imago/Lobeca
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