Ratgeber Förderung 2026

12 Ratgeber Förderung 2026 keit, Dokumente und Nachweise elektronisch zu übermitteln. Hierzu ist ein elektronisches Antragstellerpostfach in der ELAN-Anwendung integriert worden. Sollten beispielsweise neue Flächen im Antrag aufgenommen werden, so sind für diese Flächen die benötigten Nachweise, zum Beispiel Pachtverträge, im Rahmen der Antragstellung zeitgleich mit hochzuladen. Im Antragstellerpostfach werden auch Bescheide und Anhörungen hinterlegt. Eine entsprechende E-Mail weist dann auf die Abrufmöglichkeit hin. ▶Kontrolle per Satellit Ein Großteil der Vor-Ort-Kontrollen wird in Nordrhein-Westfalen anhand des Flächenmonitorings durchgeführt. Hierbei werden mit Satelliten und der dazugehörigen digitalen Technik alle beantragten Flächen überwacht. Die klassische Vor-Ort-Kontrolle wird nur noch in Zweifelsfällen sowie zur Überprüfung der Einhaltung von Auflagen durchgeführt. Auch ein Teil der Regelung zu den Konditionalitäten wird für alle Flächen im Rahmen von computergestützten Verwaltungskontrollen geprüft. Davon betroffen sind im Rahmen der Konditionalität die Regelungen zur Erhaltung des Dauergrünlands und die Einhaltung des Fruchtwechsels. ▶Erstantrag und Betriebswechsel Sollte ein Wechsel in der Betriebsführung vorliegen oder erstmalig ein Antrag gestellt werden, so ist rechtzeitig vor der Antragstellung die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zu informieren, damit der benötigte Zugang zum ELANProgramm eingerichtet werden kann. Diese Freischaltung beinhaltet auch unter Umständen die Zuteilung einer ZIDRegistriernummer mit dazugehöriger PIN und einer gültigen Unternehmernummer. Die Bereitstellung dieser Daten nimmt in der Regel mehrere Tage in Anspruch. Beachten Sie diese Zeiten, da die Antragsfrist auch bei fehlenden Zugangsdaten nicht verlängert werden kann. Der Tipp lautet: Melden Sie sich bei Betriebswechseln oder erstmaliger Antragstellung frühzeitig bei Ihrer Kreisstelle – je früher, desto besser. ▶Antragsfristen beachten Das ELAN-Programm wird zum 15. März für die Antragstellung freigeschaltet. Nachweise in Papierform sind digital über ELAN als eingescannte PDF-Datei einzureichen. Die Antragstellung hat bis zum 15. Mai zu erfolgen. Einzelne Flächen können dann ohne Kürzung bis zum 31. Mai noch nachträglich beantragt werden. Bis zu diesem Termin können auch noch Anträge unter Anwendung einer Kürzung der Prämiensumme (1 % pro Tag der Verspätung) eingereicht werden. Nach dem 31. Mai eingehende Anträge und Nachmeldungen von beantragten Flächen gelten als verspätet und müssen abgelehnt werden. Dieser Zeitraum bis zum 31. Mai gilt nicht für die Tierprämien. Hier kann nur bis zum 15. Mai ein Antrag eingereicht werden, eine spätere Frist bis zum 31. Mai, wie bei den Flächen, ist nicht gegeben. ▶Auszahlungen: Termine und Veröffentlichung Im Sommer und Herbst erfolgen die vorgeschriebenen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen und die Antragsteller werden über die Ergebnisse des ganzjährigen Flächenmonitorings unterrichtet. Die Auszahlung der Direktzahlungen ist für Ende Dezember vorgesehen. Ein genauer Termin wird dann im Spätherbst durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für jedes Land festgelegt. Die Auszahlungen der Agrarumweltprogramme und Tierwohlmaßnahmen im Rahmen der zweiten Säule sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr des Jahres 2027 erfolgen. Die entsprechenden Bescheide werden im Nachgang zur Auszahlung versendet. Die Bescheide sind nach Erhalt über das Antragstellerpostfach schnellstmöglich zu prüfen, da gegebenenfalls schnell reagiert werden muss. In Nordrhein-Westfalen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit, sondern bei Bedarf muss innerhalb von vier Wochen nach der Bescheidzustellung der Klageweg beschritten werden. Etwaige Kürzungen oder Sanktionen sind in den Bescheiden dargestellt. Die Mitgliedstaaten sind nach EUrechtlichen Regelungen verpflichtet, jedes Jahr alle Empfänger von EU-finanzierten Agrarzahlungen durch die Zahlstellen der Länder im Internet zu veröffentlichen. Hierbei ist neben der namentlichen Nennung des Empfängers auch die Höhe der Prämienzahlungen der Direktzahlungen und Agrarumweltprogramme samt einer kurzen fachlichen Erläuterung veröffentlicht. Ein entsprechendes Merkblatt ist dem ELAN-Antrag zu entnehmen. ◀ Nicht vergessen: Abgabefrist für den Grundantrag ist der 15. Mai. Änderungen, zum Beispiel am Flächenverzeichnis, sind allerdings auch noch in den Wochen danach möglich. Foto: landpixel Keine Anmeldung ohne PIN Neben der ZID-Registriernummer wird für die Anmeldung im ELAN-Programm auch eine persönliche PIN benötigt. Diese PIN wurde ursprünglich mit der Registriernummer bei der Erteilung dieser Nummer mitgeteilt und ist in der HIT/ZID-Datenbank oder direkt in ELAN nach Ablauf der Gültigkeit zu ändern. Aber was ist zu tun, wenn ich diese PIN vergessen habe? Eine neue PIN kann direkt in der HIT-Datenbank (www. hi-tier.de) bestellt werden. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Tierseuchenkasse, der EU-Zahlstelle oder den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW nicht notwendig, da dort die benötigte PIN nicht vergeben werden kann. Die Beantragung der PIN kann nur online erfolgen. Die Vergabe ist in der Regel unkompliziert und schnell erledigt. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens steht Ihnen eine Schaltfläche „PIN vergessen – PIN-Anforderung“ zu diesem Zweck zur Verfügung. In der aufzurufenden Eingabemaske sind dann die entsprechenden Daten zu erfassen. Es ist hierzu die Registriernummer und der Name des Betriebs, so wie in der HIT/ZID-Datenbank hinterlegt, einzugeben und mittels Button der Postversand zu wählen. Im Abschluss ist der Button „PIN anfordern“ zu betätigen. Es ist darauf zu achten, dass nach der Bestellung der PIN der Hinweis erscheint, dass dieser innerhalb von zwei bis drei Tagen bei Ihnen eingeht. Erst wenn diese Meldung erscheint, ist die Bestellung ordnungsgemäß registriert worden. Die PIN wird am gleichen oder – bei Bestellung am Nachmittag – am nächsten Werktag versendet. Wenn die neue PIN postalisch zugestellt wurde, tragen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse in der HIT ein, um zukünftig eine neue PIN per E-Mail übermittelt zu bekommen. Sollte die Hinterlegung der E-Mail-Adresse bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt sein, wird die neue PIN direkt an die E-Mail-Adresse übermittelt. Eine Anleitung zur PIN-Vergabe finden Sie auch im Internetangebot der Landwirtschaftskammer unter Förderung und dort in der Rubrik Elektronischer Antrag (ELAN) (https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/elan/index.htm) im Absatz „Beantragung einer neuen PIN oder abgelaufene PIN“. Roger Michalczyk | FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK

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