Ratgeber Förderung 2026

13 Ratgeber Förderung 2026 Alle bewirtschafteten Flächen sowie Landschaftselemente (LE) müssen vollständig digital und grafisch im Sammelantrag erfasst werden. Das gilt auch für Flächen, die außerhalb von NRW bewirtschaftet werden. Die geodatenbasierte Erfassung jeder einzelnen bewirtschafteten Fläche ist gesetzlich vorgeschrieben. Werden landwirtschaftliche Nutzflächen nicht angegeben, kann dies zu Kürzungen oder Sanktionen führen. ▶Mit ELAN erstellen Die Antragssoftware ELAN stellt neben den Formularen für die jeweiligen Förderprogramme auch das Flächenverzeichnis samt Vorjahresdaten (Stand Januar 2026) bereit. Bei der automatischen Übernahme der Vorjahresdaten ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Wo nötig, müssen Angaben korrigiert oder ergänzt werden. Dazu gehört etwa das Einpflegen neuer Schläge, das Entfernen nicht mehr bewirtschafteter Flächen oder das Anpassen geänderter Strukturen. Wer die vorbelegten Daten ungeprüft übernimmt, riskiert Fehler im Antrag und später bei Kontrollen mögliche Beanstandungen und empfindliche Sanktionen. Flächen in anderen Mitgliedstaaten der EU sind nicht im Flächenverzeichnis anzugeben. Diese Flächen können nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden. Im Flächenverzeichnis müssen jedoch alle in Deutschland liegenden, landwirtschaftlich genutzten Eigentums- und Pachtflächen des Betriebs aufgeführt sein. Verpachtete Flächen, die sich nicht in eigener Bewirtschaftung befinden, sind nicht zu berücksichtigen. Sämtliche bewirtschafteten Schläge und Teilschläge sind im ELAN-Programm unter „Sammelantrag – GIS“ einzuzeichnen. Alle Flächen müssen schlagweise und unter Angabe des jeweiligen Feldblocks im Flächenverzeichnis aufgeführt werden. Das in NRW verwendete Feldblocksystem dient der eindeutigen Identifizierung und der genauen Lagebestimmung der beantragten Flächen. Die Größe des Feldblocks bildet dabei die verbindliche Bezugsgröße und definiert die maximal beantragbare landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Landschaftselemente – ohne Spielraum für Toleranzen. Um Flächen grafisch einfacher in die jeweiligen Antragssysteme anderer Bundesländer zu übertragen, können Sie in der Software ELAN-NRW auf die Export- und Importfunktionen der GISAnwendung zurückgreifen. ▶Neue Flächen hinzufügen Betriebe, die in diesem Jahr neue Flächen nachweisen müssen, sollten vor der Antragstellung die entsprechenden Feldblöcke ermitteln. Sind die Angaben zur Flächenidentifikation nicht bekannt, können sie über das Portal TIMonline des Landes NRW recherchiert werden, siehe Seite 48. Sobald die Bezeichnung des neuen Feldblocks feststeht, lässt sich der Flächenidentifikator (FLIK) im Flächenverzeichnis des ELAN-Programms eintragen und das entsprechende Luftbild wird geladen. Sollte nur die Lage des neuen Feldblocks bekannt sein, da er zum Beispiel neben einem beantragten Feldblock liegt, kann das Nachladen des neuen Feldblocks auch ohne Bezeichnung per Mausklick erfolgen. Weitere Informationen sind dem Handbuch im ELAN-Programm zu entnehmen. Im Flächenverzeichnis müssen alle Flächen aufgeführt sein, die der Betrieb zum Stichtag 15. Mai bewirtschaftet. In den ersten Spalten werden die Feldblöcke angegeben, in denen sich die jeweiligen Flächen befinden. Der Flächenidentifikator (FLIK) bildet die zentrale Grundlage der Flächenbeantragung. Für Flächen außerhalb von NRW gelten die länderspezifischen FLIK, die – falls nicht bekannt – bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer zu erfragen sind. ▶Feldblöcke auflisten Zur besseren Übersicht und für die spätere Datenverarbeitung erhält jeder Feldblock eine laufende Nummer, die bei neu hinzukommenden Blöcken fortgeführt wird. Diese laufende Nummer wird im ELAN-Programm automatisch vergeben. Wird ein vorgeblendeter Feldblock nicht mehr bewirtschaftet, so ist dieser zu löschen. Da Luftbilder regelmäßig aktualisiert werden, kann sich der FLIK gegenüber dem Vorjahr ändern. Die Gesamtgröße des Feldblocks, ohne dazugehörende Landschaftselemente (LE), wird automatisch in ha mit vier Nachkommastellen angegeben. Im Rahmen der Überprüfung von Feldblockgrenzen aufgrund neuer Luftbilder oder im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen können die Größenangaben von den Vorjahresdaten abweichen. ▶Beihilfefähigkeit von Flächen Der Betriebsinhaber muss festlegen, welche Flächen für die Einkommensgrundstützung (Anlage A) beantragt werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Fläche beihilfefähig ist. Gründe für einen Ausschluss können sein: FLÄCHENVERZEICHNIS | Flächen fehlerfrei führen Ein präzise, fehlerfrei geführtes Flächenverzeichnis ist die Grundlage jedes Sammelantrags und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sowie für die Agrarumweltmaßnahmen. Roger Michalczyk und Jana Schniedergers geben Hinweise, wie typische Fehler vermieden werden können. Im Antragsformular sind die Vorjahresdaten zum Flächenverzeichnis bereits hinterlegt. Wichtig: Prüfen Sie, ob diese noch zutreffend sind. Foto: landpixel

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