Ratgeber Förderung 2026

30 Ratgeber Förderung 2026 | JUNGLANDWIRTEPRÄMIE Wie schon in den vergangenen Jahren gibt es auch weiterhin eine Förderung für Junglandwirte, die sogenannte ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte. Die Förderung wird für maximal 120 ha in Höhe von voraussichtlich rund 134 €/ha für höchstens fünf aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Der Junglandwirt darf bei Erstantragstellung nicht älter als 40 Jahre sein und muss die ununterbrochene Betriebskontrolle innehaben. Die Gewährung der Förderung ist außerdem an die Anforderung der beruflichen Qualifikation geknüpft, die nachgewiesen werden muss. ▶Voraussetzungen für Erstantrag Für Neuantragsteller im Jahr 2026 gelten folgende Anforderungen: # Der Antragsteller darf bei der erstmaligen Beantragung der Einkommensstützung für Junglandwirte das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. # Der Junglandwirt kontrolliert (als Betriebsinhaber) den antragstellenden Betrieb beziehungsweise bei Gesellschaften ist die Betriebskontrolle durch den Junglandwirt dann gegeben, wenn keine Entscheidungen gegen diesen getroffen werden können und die wesentlichen Produktionsmittel der Gesellschaft langfristig ohne vorzeitige Entzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. # Der Erstantrag muss innerhalb von fünf Jahren nach der Niederlassung als Junglandwirt gestellt werden. # Der Junglandwirt muss seine berufliche Qualifikation nachweisen. # Die Beihilfe ist auf höchstens fünf aufeinanderfolgende Jahre begrenzt. # Eine natürliche Person kann bei der Gewährung der Einkommensstützung für Junglandwirte nur einmal berücksichtigt werden, auch bei natürlichen Personen innerhalb von Gesellschaften. ▶Antrag mit ELAN stellen Voraussetzung für die Gewährung der Einkommensstützung für Junglandwirte ist ein Antrag auf Zahlung der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit. Die Junglandwirte-Einkommensstützung selbst wird mit der Anlage D des Sammelantrags über ELAN beantragt. Mit der Einreichung der Anlage D müssen in der Person des Junglandwirts die maßnahmenspezifischen Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Niederlassungszeitpunkt, Betriebskontrolle und berufliche Qualifikation erfüllt sein. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Eine berufliche Qualifikation ist seit 2023 eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Einkommensstützung für Junglandwirte. Antragsteller können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personengesellschaften sein. Da sich die einzelnen Voraussetzungen je nach Rechtsform des Antragstellers unterscheiden, sind in ELAN nur die für die jeweilige Rechtsform relevanten Felder ausfüllbar. Die Antragsangaben sind durch geeignete Unterlagen wie Identitätsnachweis, Berufsgenossenschaftsbescheid, Gesellschaftsvertrag, Zeugnisse sowie gegebenenfalls Pachtverträge nachzuweisen, die mit dem Antrag einzureichen sind. Förderung junger Landwirte Die EU fördert besonders Junglandwirte. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, sollte allerdings die Bedingungen genau kennen. Laura Ascheberg und Niklas Walther erläutern die Einzelheiten zur Einkommensstützung für Junglandwirte. Auch in Betriebsgemeinschaften kann nur eine natürliche Person die Junglandwirteförderung erhalten. Foto: imago/Andia

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