Ratgeber Förderung 2026 Die soziale Konditionalität soll die Umsetzung von EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Anforderungen zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie den Arbeitgeberverpflichtungen gewährleisten. Im Vordergrund soll die Durchsetzung der Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts sowie fairer und sicherer Arbeitsbedingungen stehen und ein Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit der Landwirtschaft durch Förderung menschenwürdiger Arbeit geleistet werden. ▶Anforderungen beachten Für die soziale Konditionalität sind verschiedene Paragrafen aus Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen. Es gelten das Arbeitsschutzgesetz, das Nachweisgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, die Gewerbeordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, das Berufsbildungsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Arbeitssicherheitsgesetz. Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsverträgen sowie zu Leiharbeitsverhältnissen sind einzuhalten und zu dokumentieren. Hierzu zählt auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die den Arbeitnehmern vorgegebenen Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ebenso wie die Anforderungen an befristete Arbeitsverträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Arbeitsschutzes. Hier hat der Arbeitgeber im Rahmen der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz alles zur Vermeidung von Gefahren und Verletzungen zu unternehmen. ▶Durchführung von Kontrollen Bei der sozialen Konditionalität wird auf die Kontrollen der Fachbehörden im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts zurückgegriffen. Sie stützt sich auf die ohnehin gemäß den aktuellen Regelungen des Arbeits- und Sozialrechts durchzuführenden Kontrollen # der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau im Bereich des Arbeitsschutzes, # der oberen Arbeitsschutzbehörden (Ämter für Arbeitsschutz), # der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, # die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Landesbehörden bei Verstößen gegen die Nachweispflichten eines Arbeitgebers und # die Arbeitsgerichte, soweit Klageverfahren gegen die Vorschriften über vorhersehbare und transparente Arbeitsbedingungen betroffen sind. Die Durchführung der Kontrollen sowie die Häufigkeit von Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben liegt im Ermessen der jeweiligen Fachbehörde. Es sollen aufgrund der sozialen Konditionalität in den landwirtschaftlichen Betrieben keine zusätzlichen Kontrollen durchgeführt werden. Die Landwirtschaftskammer NRW stellt bei der sozialen Konditionalität in Praxis keine Fachrechtsbehörde dar und führt grundsätzlich keine eigenen Kontrollen im Bereich der sozialen Konditionalität durch. ▶Zahlungen können gekürzt werden Festgestellte Verstöße müssen eindeutig dem Antragsteller und seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen sein. Hierbei ist die sogenannte Arbeitgeberverantwortung zu beachten. Es können also auch dem Antragsteller gegebenenfalls Verstöße seiner Mitarbeiter zugerechnet werden, sofern der Arbeitgeber nicht ausreichend Vorsorge getroffen hat. Diese ausreichende Vorsorge ist zu dokumentieren. Berücksichtigt werden nur Verstöße, die nach dem 31. Dezember 2024 begangen wurden, da die Vorschriften der sozialen Konditionalität erst ab diesem Zeitpunkt anwendbar sind. Kontrollverweigerungen führen zur gänzlichen Versagung der Prämienauszahlungen. Die soziale Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Ahndungen nach dem Fachrecht (zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten, Gerichtsverfahren) erfolgen unabhängig von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen im Rahmen der sozialen Konditionalität. Neben den durch die Fachrechtsbehörden verhängten Straf- und Bußgeldern werden festgestellte Verstöße im Rahmen der Konditionalität geahndet und führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen sowie aller weiteren flächen- und tierbezogenen Zahlungen (siehe Artikel: Konditionalität). Eine Kürzung der Förderbeträge findet erst nach Abschluss eines fachrechtlichen Verfahrens statt. Es sind rechtskräftige Gerichtsurteile oder bestandskräftige Bußgeldbescheide durch die Fachbehörden zur Berücksichtigung bei den Prämienauszahlungen notwendig. Kürzungen sind für das Jahr des festgestellten Verstoßes auszusprechen und können, sofern der Verstoß nicht beseitigt wurde, auch über mehrere Jahre verhängt werden. Weitere Informationen zum Thema soziale Konditionalität können der „Informationsbroschüre soziale Konditionalität“ entnommen werden. Die Informationsbroschüre ist im ELAN-Programm sowie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung/Broschüren/Konditionalität abrufbar. ◀ Förderung verlangt Verantwortung Die Gewährung von Agrarzahlungen ist auch an die Einhaltung von Regelungen aus dem Arbeitsschutz und dem Arbeitsrecht gekoppelt. Was die soziale Konditionalität ausmacht und worauf bei der Antragstellung zu achten ist, fassen Niklas Holtschlag und Roger Michalczyk zusammen. 39 KONDITIONALITÄT | Als sogenannte soziale Konditionalität spielt die Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitsrecht auch für den Prämienantrag eine Rolle. Foto: imago/Countrypixel
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