Ratgeber Förderung 2026

51 Ratgeber Förderung 2026 TIERPRÄMIEN | triert waren oder sind. Sind darunter Tiere, für die in HIT ein Abgang, aber keine Verendung, Schlachtung oder Ähnliches registriert ist, werden diese mit vorgeblendet. Bei diesen Tieren ist dann unter „Abgangsgrund“ auszuwählen, ob sie nur in Pension gegeben wurden oder zum Beispiel verkauft wurden. Tiere, die in Pension gegeben wurden, können beantragt werden, wenn wirtschaftliches Risiko und Eigentum beim Antragsteller verbleiben. Tiere mit Totgeburten werden nicht vorgeblendet. Diese müssen gegebenenfalls manuell erfasst werden, zudem sind geeignete Nachweise über die Kalbung bis spätestens 31. Mai einzureichen. Die entsprechenden Dokumente können über einen Button in der Antragsmaske hochgeladen werden. ▶Schafe und Ziegen beantragen Für die Mutterschafe und -ziegen sind im Antragsformular die einzelnen Identifikationsnummern der beantragten Tiere in der Spalte „erste Identifikationsnummer“ anzugeben. Erhält ein Tier während des Haltungszeitraums eine Ersatzohrmarke, ist diese in der Spalte „letzte Identifikationsnummer“ anzugeben. Da es in der HIT-Datenbank keine Einzeltierverfolgung für Schafe und Ziegen gibt, ist eine Vorbelegung wie bei den Mutterkühen leider nicht möglich. Um die Antragstellung dennoch etwas zu vereinfachen, ist das Hochladen einer Tabelle im CSVFormat in ELAN möglich. Ein Muster und eine Anleitung zum richtigen Speichern gibt es auf der Website der Landwirtschaftskammer in der Rubrik Förderung. Zudem ist es möglich, über einen Button alle Tiere, die im Vorjahr als förderfähig eingestuft wurden, in die Tieraufstellung zu übernehmen. Hierbei muss der Antragsteller anschließend kontrollieren, ob die generierte Liste seinem Bestand, den er beantragen möchte, entspricht oder ob zum Beispiel Tiere abgegangen sind oder fehlen. ▶Änderungen im Bestand Änderungen im Bestand der beantragten Tiere oder Ersatztiere sind während des gesamten Haltungszeitraums unverzüglich über die Tieraufstellung zu melden. Bei den Schafen und Ziegen sind alle Änderungsmeldungen in ELAN vorzunehmen. Hierbei sind der Änderungsgrund „natürlicher Abgang/Verenden“, „zurückgezogen“, „Standortwechsel Pension“ oder „sonstiger Abgang“ sowie das Abgangsdatum anzugeben. Bei dem Änderungsgrund „Standortwechsel Pension“ ist auch die HIT-Registriernummer zu aktualisieren. Denken Sie an die rechtzeitige Meldung von Tierabgängen über ELAN, um Sanktionen bei der Feststellung von Abweichungen zu vermeiden! Bei den Mutterkühen reichen die Meldungen in der HIT-Datenbank weitgehend als Ersatz für Abgangsmeldungen. Nur wenn Tiere in Pension gehen, muss auch eine Meldung in ELAN erfolgen, damit der Abgang nicht fälschlicherweise als Tierverkauf erkannt wird. Außerdem ist ein Nachmelden von Ersatztieren nur in ELAN möglich. ▶Vor-Ort-Kontrollen möglich Wie bei anderen Maßnahmen auch, erfolgen bei einem bestimmten Anteil der Antragsteller Vor-Ort-Kontrollen, bei denen die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft wird. Außerdem werden die Anträge einer Verwaltungskontrolle unterzogen, um beispielsweise Doppelbeantragungen oder Fehlangaben zu erkennen. Ergeben sich Abweichungen in den Antragsangaben und tatsächlichen Verhältnissen, wird der Antrag gegebenenfalls korrigiert, gekürzt oder sanktioniert. Die Sanktionierung kann je nach Ausmaß und Schwere der Abweichung bis hin zur Ablehnung der Förderung der Maßnahme führen. Nähere Auskünfte erhalten Sie an den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer oder im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung, Direktzahlungen unter „Einkommensstützung für Mutterkühe, -schafe, -ziegen“. ◀ Für Mutterkühe ist Voraussetzung, dass sie in der HIT-Datenbank geführt werden und die Angaben regelmäßig gepflegt werden. Foto: imago/Wassilis Aswestopoulos

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