52 Ratgeber Förderung 2026 | DAUERGRÜNLAND Laut Definition ist Dauergrünland jede landwirtschaftliche Fläche, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs war noch umgepflügt wurde. Auf Dauergrünland können auch andere Pflanzenarten vorkommen, die abgeweidet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Sträucher und Bäume oder auch Binsen und Seggen. Zu beachten ist jedoch, dass Gras und andere Grünfutterpflanzen auf diesen Flächen weiterhin vorherrschen müssen. Wenn Gras und andere Grünfutterpflanzen in Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen, aber die Flächen abgeweidet werden können und einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen, können diese ebenfalls als Dauergrünland anerkannt werden. In Nordrhein-Westfalen fallen hierunter die beweideten Heideflächen. Den Dauergrünlandstatus erhalten zudem auch Ackerflächen, die mit Gras- und Grünfutterpflanzen bestellt werden, sofern diese ebenfalls fünf Jahre lang ununterbrochen nicht gepflügt und nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind. ▶Was bedeutet das Umwandlungsverbot? Eine Umwandlung von Dauergrünland liegt immer dann vor, wenn Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt oder umgepflügt wird. Hierunter fällt auch das Pflügen im Rahmen der Grünlanderneuerung. Unter Pflügen im Sinne des Förderrechts ist eine mechanische Bodenbearbeitung zu verstehen, die die Grünlanddecke zerstört oder verändert. Dabei muss nicht zwingend ein Pflug zum Einsatz kommen. Auch andere Bodenbearbeitungsgeräte, wie zum Beispiel Grubber oder Kreiselegge, können eine Zerstörung der Grasnarbe bewirken. Nicht als Pflügen gilt hingegen eine flache Bodenbearbeitung von bestehendem Dauergrünland zur Narbenerneuerung in der bestehenden Narbe. Sofern eine bestehende Dauergrünlandfläche ohne vorherige förderrechtliche Genehmigung umgewandelt wird, liegt ein Verstoß gegen die Konditionalität vor. Es werden voraussichtlich noch Ausnahmen für ökologisch wirtschaftende Dauergrünland unter besonderem Schutz Im Rahmen der Konditionalität ist Dauergrünland als ein wichtiger Klimaschutzfaktor besonders geschützt, da es deutlich mehr Kohlenstoff speichert als Ackerland. Der Erhalt des Dauergrünlands ist außerdem ein unverzichtbarer Bestandteil des Naturschutzes. Was es zu beachten gilt, haben Anna Kollmer und Hannah Gundlach zusammengefasst. Seit vergangenem Jahr wird eine statistische Erhebung nach Nutzungsformen für Dauergrünland durchgeführt. Im ELAN-Programm stehen dafür mehrere Untergruppen zur Verfügung: Wiesen, Mähweiden, Weiden und Almen sowie Hutungen. Foto: imago/Westend61
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