54 Ratgeber Förderung 2026 | DAUERGRÜNLAND müssen. Beispiele für das Hineinwachsen in den Dauergrünlandstatus zeitg der Tabelle 1 auf. ▶Angabe des Ansaatjahres Zur Bestimmung der Dauergrünlandentstehung ist zwingend das Ansaatjahr für alle Flächen mit echtem und potenziellem Dauergrünlandcode anzugeben. Bei Flächen aus der Dauergrünlandkulisse 2025 und Ersatzflächen aus dem Dauergrünlandgenehmigungsverfahren werden die entsprechenden Angaben in ELAN schon vorgeblendet. Zulässig sind die Eintragungen in Tabelle 2. ▶Nutzungsangaben bei Dauergrünland Seit 2025 wird über ELAN eine statistische Erhebung zum Dauergrünland durchgeführt. Ziel der Erhebung ist eine Differenzierung der Dauergrünlandflächen nach ihrer konkreten Nutzungsform. Folgende Untergruppen stehen im Antragsprogramm zur Verfügung: Wiesen, Mähweiden, Weiden und Almen sowie Hutungen. Wiesen sind Dauergrünlandflächen, die zur Schnittnutzung verwendet werden. Bei Weiden handelt es sich um Dauergrünlandflächen, die zur Beweidung genutzt werden. Mähweiden bilden eine Mischform aus Wiese und Weide. Es handelt sich um Flächen, auf denen innerhalb eines Jahres sowohl eine Schnittnutzung als auch eine Beweidung stattfindet. Eine Sonderform der Weidewirtschaft sind Hutungen. Hierbei weiden die Tiere meist auf minderem, weniger ertragreichem Dauergrünland. Die Erfassung der Untergruppen von Dauergrünland ist für alle Grünlandflächen verpflichtend, hat jedoch keine förderrechtlichen Auswirkungen. ▶Regeln für Umwandlungen Antragsteller, die eine Umwandlung von Dauergrünland beabsichtigen, müssen grundsätzlich einen schriftlichen Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer stellen. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland kann nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Fläche nicht als umweltsensibles Dauergrünland eingestuft ist. Als umweltsensibles Dauergrünland gelten Dauergrünlandflächen innerhalb von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutzgebieten (VSG), die am 1. Januar 2015 vorhanden waren. Ausgenommen davon sind Flächen, die im Rahmen einer Verpflichtung einer Agrarumweltmaßnahme als Dauergrünland angelegt wurden und seitdem fortlaufend Gegenstand einer Verpflichtung zur Beibehaltung sind. Die Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn # die umzuwandelnde Fläche vollständig durch neu angelegtes Dauergrünland im Verhältnis von mindestens 1 : 1 ersetzt wird. Das heißt, die Ersatzfläche darf nicht bereits den Dauergrünlandstatus besitzen. Sonderfall: Bei Pflegeumbrüchen ist die Umwandlungsfläche zeitgleich die Ersatzfläche; # sowohl die umzuwandelnde als auch die zur Neuanlage von Dauergrünland vorgesehenen Flächen innerhalb derselben Region liegen. Die Region ist in der Regel das Gebiet des jeweiligen Bundeslands; # bei einer gepachteten oder betriebsfremden Ersatzfläche der Eigentümer und gegebenenfalls auch der Bewirtschafter der Umnutzung in eine Dauergrünlandfläche zuvor schriftlich zugestimmt haben. Zudem müssen Eigentümer und Bewirtschafter erklären, dass sie die Information über den Dauergrünlandstatus an jeden weiteren Eigentümer oder Bewirtschafter weitergeben. Die Erklärung des Eigentümers ist auch vom Antragsteller Für die Entstehung von Dauergrünland ist bei neu angesäten Flächen das Ansaatjahr entscheidend. Foto: landpixel
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