57 Ratgeber Förderung 2026 VERTRAGSNATURSCHUTZ | Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung von Ackerflächen, zur naturschutzorientierten Nutzung von Grünland sowie zur Pflege von Biotopen, Hecken und Streuobstwiesen. ▶Ackerextensivierung Extensive Bewirtschaftungsformen schaffen vor allem für bedrohte Arten der offenen Feldflur neue Lebensräume. Zu den besonders schutzwürdigen Zielarten zählen unter anderem Kiebitz, Rebhuhn, Rotmilan, Feldhase, Wachtelkönig, Wachtel und Feldlerche. Auch Ackerwildkräuter und weitere Pflanzenarten profitieren von diesen Maßnahmen. Typische Maßnahmen der Ackerextensivierung sind: # Anlage von Ackerstreifen oder -flächen zur Förderung von Ackerlebensgemeinschaften, # extensive Nutzung von Getreideäckern mit doppeltem Reihenabstand ohne Düngung und Pflanzenschutz, # Stehenlassen von Stoppeln oder Ernteverzicht von Getreide, # Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung oder Einsaat geeigneter Mischungen oder # Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters. Welche Maßnahmen oder Kombinationen geeignet sind, hängt von den Zielarten und den Standortbedingungen ab. Die Bewilligungsbehörde prüft für jede Fläche die naturschutzfachliche Eignung. ▶Grünlandextensivierung und Biotoppflege Diese Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung wertvoller Lebensraumtypen und Arten, die in NRW vorkommen und unter die Fauna-Flora-Habitat- sowie die Vogelschutzrichtlinie fallen. Dazu gehören artenNaturschutz in Paketen Der Vertragsnaturschutz verfolgt das Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und langfristig umzukehren. Er soll Arten, Lebensräume und Landschaften sichern und weiterentwickeln. In Nordrhein-Westfalen trägt er damit maßgeblich zur Stärkung der Biodiversität bei. Es berichtet Frauke Neier. Die Förderprogramme zum Schutz des Feldhamsters konzentrieren sich in NRW auf die Bördelandschaft der KölnAachener Bucht. Foto: imago/imagebroker
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